www.dehoga-thueringen.de

Dies ist ein Ausdruck der Internetseite:
http://www.dehoga-thueringen.de/index.php?page=infodienst&doku_action=doku_id&doku_id=4641


Klassifizierung
Hotel KlassifizierungG-Klassifizierung

Qualitätssiegel

 


Partner










DEHOGA Thüringen Informationsdienst
Dokumentsuche :   

Neues aus der Welt der Hotel-Sterne
Erstellt am 09.12.2009 17:11:00 von Manuela Braune
Aktualisiert am : 14.02.2010 16:50:30 --- Aufrufe : 427

Die Gründung der Hotelstars Union bringt einheitliche Hotelsterne für Europa

Auf dem Weg zu einheitlichen Hotelsternen in Europa wurde Mitte Dezember 2009 in Prag ein wichtiger Grundstein gelegt: Die Hotelverbände aus Deutschland, den Niederlanden, Österreich, Schweden, der Schweiz, Tschechien und Ungarn gründeten die „Hotelstars Union“. Unter der Schirmherrschaft von HOTREC –Hotels, Restaurants & Cafés in Europa – werden die Mitglieder ab Januar 2010 ein gemeinsames Klassifizierungssystem in ihren Ländern einführen und damit dem Hotelgast noch mehr Transparenz und zuverlässige Informationen bieten.

Noch bis vor Kurzem waren einheitliche Hotelsterne am europäischen Firmament eine ferne Vision – nun wird sie für zunächst sieben europäische Länder schon greifbare Wirklichkeit. Langjähriges Vertrauen, eine gemeinsame Marketingphilosophie und ähnlich strukturierte, mittelständische Hotelmärkte begünstigen diese beispielgebende Kooperation. Das Fundament der Einigung bilden die 21 Prinzipien von HOTREC zur Weiterentwicklung von Hotelklassifizierungssystemen, die alle Mitglieder der „Hotelstars Union“ für bindend erklärten.

Die Präsidenten und Geschäftsführer der Mitglieder der „Hotelstars Union“ luden ebenso wie HOTREC-Präsident Kent Nyström weitere HOTRECMitgliedsländer zu der gemeinsamen Klassifizierungsinitiative ein: „Diese Initiative steht ausdrücklich weiteren Ländern in Europa offen, die ebenfalls weitere Anreize zur Steigerung der Qualität und zur Förderung der Vermarktung ihrer Hotellerie setzen wollen.“

Bereits ab Januar 2010 werden Deutschland, Österreich, Schweden und Tschechien die gemeinsamen Kriterien umsetzen. Ungarn setzt nach Schaffung der gesetzlichen Grundlagen auf einen Startschuss noch im Laufe des Jahres 2010. Die Schweiz wird ihrem fünfjährigen Klassifikationsrhythmus folgend im Jahr 2011 gleichziehen. In den Niederlanden gilt ein ähnlicher Zeitplan. Mit den Hotelsternen wird den Gästen nun auch grenzüberschreitend eine zuverlässige Leitlinie für die Auswahl des Hotels geboten – sei es für den Urlaub oder für die geschäftliche Tagung.

Alle Informationen und Kriterienkataloge sind auf der Website www.hotelstars.eu der „Hotelstars Union“ inklusive Verlinkungen zu den nationalen Verbänden verfügbar. Eine Übersicht über alle Klassifizierungssysteme in Europa ist auf der HOTREC-Homepage www.hotelstars.org abrufbar.

Hotelsterne – ab Januar neue Kriterien

Ab Januar 2010 gelten für die Hotelklassifizierung neue Kriterien. Der Ausschuss Hotelklassifizierung hat auf seiner Sitzung am 12./13. November in Berlin den Kriterienkatalog endgültig verabschiedet, nachdem der Länderausschuss in Bremen Änderungen insbesondere in den Bereichen Schlafkomfort, Wellness und Qualitätsmanagement beschlossen hatte. Wie bei den beiden ersten Aktualisierungen bildete die Basis für die Fortschreibung der Kriterien eine repräsentative Gästebefragung, die im vergangenen Jahr gemeinsam mit dem österreichischen Fachverband Hotellerie in Auftrag gegeben wurde, weil der österreichische Verband sich dem System anschließt. Ab dem nächsten Jahr gelten im Nachbarland also die gleichen Kriterien.

Insgesamt basieren die Deutsche und Österreichische Hotelklassifizierung auf 270 einzelnen Kriterien. Wie bisher ist das eine Kombination von Mindestkriterien und fakultativen Kriterien, mit denen Punkte für die jeweiligen Sternekategorien gesammelt werden können. Der Katalog enthält künftig weniger Verbote und Vorschriften, dafür noch mehr Motivation und Anreize für unternehmerisches Handeln. Der Kriterienkatalog steht im Internet unter www.hotelsterne.de zum Download bereit.

Gericht schützt Sterne der Deutschen Hotelklassifizierung

Wirbt ein Hotel auf seiner Internetseite mit einer Sterneklassifizierung, geht der Verbraucher davon aus, das es sich bei diesen Sternen um solche handelt, die vom DEHOGA vergeben worden sind. Ist dies nicht der Fall, muss der Werbende auf die von dieser Erwartung abweichende vergebende Organisation deutlich hinweisen, so das Landgericht Aurich in einem Urteil vom 15. September 2009.

Die Richter bestätigten damit die Auffassung, die auch andere Gerichte in den letzten Jahren immer wieder ihren Urteilen zugrunde legten. In dem aktuell zur Entscheidung anstehenden Fall war ein Hotel an der Nordseeküste zwar bis Sommer 2008 nach den Kriterien der Deutschen Hotelklassifizierung mit bewertet, warb aber noch im Oktober 2008 auf seiner Internetseite mit drei Sternen. Der beklagte Hotelbetreiber machte vor Gericht geltend, dass er zu diesem Zeitpunkt über das Buchungssystem HRS im systemeigenen Klassifizierungsprogramm mit 3 Sternen beworben wurde. Ein Hinweis darauf fehlte allerdings.

Der Beklagte hat durch die Verwendung der drei Sterne auf seiner Internetseite „eine unlautere Wettbewerbshandlung in der Form irreführender Werbung begangen“, stellte das Gericht dazu fest und begründete: „Die Verwendung der Sterne ohne Zusatz ist intransparent und lässt für einen nicht unerheblichen Teil der angesprochenen Verkehrskreise, also potentielle Urlauber der Küstenregion nicht erkennen, nach welchen Kriterien die Sternevergabe erfolgt ist.“ Es könne dadurch der Eindruck erweckt werden, dass es sich um die Verwendung der offiziellen DEHOGA-Sterne-Klassifizierung handelt. Das ist aus Sicht der Kammer heute noch ein verbreitetes Vorgehen, deshalb gelte: Soweit die Sterne auf anderen Standards als dem vom Beklagten benutzten HRS-Standard beruhen, ist darauf gesondert hinzuweisen (Landgericht Aurich, Urteil vom 15. September 2009 – Az 3 O 191/08).





<<< zurück <<<

www.dehoga-thueringen.de

Dies ist ein Ausdruck der Internetseite:
http://www.dehoga-thueringen.de/index.php?page=infodienst&doku_action=doku_id&doku_id=4641