Aktuelles

Aus aktuellem Anlass: Gästeregistrierung

21.10.2020

Im Zuge der, auch in Thüringen wieder ansteigenden Zahlen der Infizierten, ist eine Nachverfolgung der Ansteckungsketten zwingend. Vor diesen Hintergrund  und auch der Diskussion um Beherbergungsverbote, Sperrzeiten und Begrenzung von Alkoholausschank, was in Thüringen, bislang nicht umgesetzt wurde, aber auch im Raum stehen könnte, wenn die geltenden Regelungen nicht eingehalten werden.

Insofern wird es verstärkte Kontrollen der zuständigen Behörden bezüglich der Hygienekonzepte, deren Einhaltung sowie der Umsetzung der Gästeregistrierung geben!

Es kann bei Nichteinhaltung oder Verstößen ein Bußgeld bis 25.000 € festgesetzt werden.

Im § 3 Absatz 4 der Thüringer Corona-VO ist die Gästeregelung zwingen normiert.

Danach:

Jeweils in geschlossenen Räumen hat die verantwortliche Person zur Kontaktnachverfolgung von Gästen und Besuchern von Gaststätten oder bei öffentlichen, frei oder gegen Entgelt zugänglichen Veranstaltungen, Einrichtungen und kulturellen Einrichtungen mit Publikumsverkehr die Kontaktdaten zu erfassen.

Zu erfassen sind:

1.         Name und Vorname,

2.         Wohnanschrift oder Telefonnummer,

3.         Datum, Beginn und Ende der jeweiligen Anwesenheit.

 

Die verantwortliche Person hat die Kontaktdaten

1.         für die Dauer von vier Wochen aufzubewahren,

2.         vor unberechtigter Kenntnisnahme und dem Zugriff Dritter zu schützen, insbesondere auch durch andere Gäste oder Besucher,

3.         für die nach § 12 Abs. 1 zuständigen Behörden vorzuhalten und auf Anforderung an diese zu übermitteln sowie

4.         unverzüglich nach Ablauf der Frist nach Nummer 1 datenschutzgerecht zu löschen oder zu vernichten.

 

Die Kontaktdaten dürfen ausschließlich zu infektionsschutzrechtlichen Zwecken verarbeitet werden; eine Weiterverarbeitung zu anderen Zwecken, insbesondere zu Werbe- und Vermarktungszwecken, ist unzulässig.

Ohne Angabe der Kontaktdaten darf der Gast oder Besucher nicht bedient werden oder die jeweiligen Veranstaltungen und Einrichtungen nicht in Anspruch nehmen. Im Übrigen bleiben die datenschutzrechtlichen Bestimmungen unberührt.

Nutzen Sie ergänzend zur Registrierung auf Papier gern parallel unsere App darfichreich.

Weitere Informationen finden Sie unter www.darfichrein.de.