PM 03/2014

Mindestlohn – ein falscher Weg

Erfurt, 17. Januar 2014 / Im Koalitionsvertrag ist der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro, welcher ab dem Jahr 2015 in Kraft treten soll, vereinbart. Das Wie und Wer, wurde in der Endversion des Vertrages nicht genau benannt.

„Wir gehen einmal davon aus, dass Auszubildende wohl nicht darunter fallen, aber bei Praktikanten und Aushilfen ist schon eine medial unterschiedliche Argumentation der Koalitionäre zu vernehmen. Aber wenn auch Aushilfen den Mindestlohn erhalten sollen, so stellt sich durchaus die Frage, wie wir den Festangestellten vermitteln sollen, dass diese eben netto erheblich weniger als unsere Aushilfen bekommen“, so  Stefan Götz – Vorsitzender Tarifausschuss des DEHOGA Thüringen.

Dirk Ellinger, Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Thüringen führt dazu aus: „Wie ein Mindestlohn in einem Gesetz geregelt werden soll, welches verfassungskonform ausgestaltet werden muss, weil dort im Artikel 9 die Koalitionsfreiheit und damit die Tarifautonomie geregelt ist, bleibt abzuwarten. Egal wie es betrachtet wird, ein Mindestlohn wird zu erheblichen Kostensteigerungen in unseren Betrieben führen, die jedenfalls aus dem geringen Ergebnis nicht im Ansatz finanziert werden können. Also bleiben nur Preiserhöhungen.

Stefan Götz weiter: „Die Gewerkschaft hat zum Thema Tarifverhandlungen   schon einmal ausgeführt: „(…) dass ja dann immer noch etwas nach oben verhandelt werden muss.“ (…)  Wer es am Ende bezahlen soll, sagen aber weder Politiker noch Gewerkschaften.“

Beim Mindestlohn wird das Thema Europa immer wieder von den Befürwortern gern ins Feld geführt. In 21 der 28 Mitgliedsländer der EU gibt es ihn, also muss er auch für Deutschland richtig  sein, so die Befürworter. Warum dieses Argument hier richtig und bei der Mehrwertsteuer falsch ist, erschließt sich natürlich nicht so ganz.

Dirk Ellinger weiter: „Die nunmehr im Koalitionsvertrag festgelegten 8,50 €, die natürlich nach Gewerkschaftsforderungen der letzten Woche schon mal zu gering sind und eigentlich schnell auf 10 € steigen sollen,  stehen dann in ihrer Höhe mal gleich auf Platz 6 in Europa, noch vor England, wo dieser 1999 eingeführt wurde. Aber die anderen Teile unserer Personalkosten, die wir in Deutschland als Sozialstandards auf Platz 1 in Europa haben, sind nicht im Ansatz berücksichtigt. Da wären die Arbeitgeberbeiträge für die Sozialversicherung, die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, der Urlaub, die Feiertage, die Kündigungsfristen und Abfindungsregelungen,  um nur einige ins Feld zu führen.“

 

17. Januar 2014