PM 05/2014

Realitätsfern – Lebt die NGG Vorsitzende Rosenberger noch in dieser Welt?

Erfurt, 7. Februar 2014 / Genau diese Frage stellen sich die Unternehmer im Hotel- und Gaststättengewerbe des Freistaates Thüringen.  

Vor wenigen Wochen wurden diese Unternehmer von der Vorsitzenden der NGG, Frau Rosenberger, diskreditiert. Auf die berechtigte Frage, ob dann die NGG dafür die Verantwortung übernimmt, wenn Arbeitsplätze aufgrund eines gesetzlichen Mindestlohnes wegfallen, führte Frau Rosenberger aus:

“Warum? Geschäftsmodelle, die darauf beruhen, dass möglichst wenig gezahlt wird, sind schlecht“

Nunmehr schlägt sie weiter um sich und behauptet:

„Minijobs fördern Schwarzarbeit“

In diesem Zusammenhang fordert sie eine „dringend notwendige (…) Reform der geringfügigen Beschäftigung als eigentlicher Motor von Schwarzarbeit. Deshalb ist die Forderung, Minijobs von einem gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro auszunehmen, geradezu zynisch.“

„Zynisch ist allein diese Ignoranz von marktwirtschaftlicher Wirklichkeit, die Frau Rosenberger an den Tag legt.  Sie muss ja als Vorsitzende der NGG nicht wirklich verstehen, wie ein gastgewerbliches Unternehmen funktioniert. Aber sie sollte sich dann auch nicht anmaßen, darüber zu urteilen, wovon sie  offensichtlich keine Ahnung hat.“ so Gudrun Münnich, die Präsidentin des DEHOGA Thüringen.

Der Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Thüringen, Dirk Ellinger, führt dazu aus, „dass viele Unternehmer im Hotel- und Gaststättengewerbe wie auch deren Mitarbeiter, seien es Vollbeschäftigte oder Aushilfen, selber  entscheiden können. Dass sie dies gemeinsam und verantwortungsvoll tun, nimmt Frau Rosenberger offensichtlich nicht wahr. Dies ist eben nicht Klassenkampf, sondern marktwirtschaftliche Wirklichkeit.“ 

„Unsere Branche würde ohne die Aushilfen nicht wirklich funktionieren, weil wir eben kein kontinuierliches Geschäft haben. Gern würden wir auch anders und vor allem langfristiger planen, aber wir sind eben Dienstleister für unsere Kunden und erbringen unsere Leistung mit Spaß und Freude“ so Gudrun Münnich weiter.

Wenn nun auch die Aushilfskräfte einen gesetzlichen Mindestlohn, in welcher Höhe auch immer, erhalten sollen, ist dies aufgrund der Auszahlung in „brutto für netto“ gegenüber den Vollzeitkräften nicht mit Gerechtigkeit zu begründen. Die Aushilfskräfte sind aber wichtig und notwendig zum Abfangen von Stoßzeiten.

„Natürlich setzt da genau die NGG mit ihrer Realitätsferne an und fordert die Sozialversicherungspflicht für alle, auch für Aushilfen.

Damit verkennt Frau Rosenberger jedoch, vermutlich basierend auf fehlenden betriebswirtschaftlichen Grundkenntnissen, die weitere und vor allem massive Steigerung der Personalkosten, die zu Preiserhöhungen führen müssen.  Diese sind für kaum jemand am Markt durchsetzbar.

Damit werden Unternehmen und Arbeitsplätze einfach vernichtet, weil sie nicht zu halten sind. Die Unternehmer und ihre Mitarbeiter werden dann aus den Sozialsystemen alimentiert“ führt Dirk Ellinger weiter aus.

7. Februar 2014