PM 11/2014

PM 11/2014 Suhl als Staatlich anerkannter Erholungsort will kurzfristig Kurbeitrag einführen

Erfurt, 07.04.2014 / Schon in dieser Woche soll der Stadtrat Suhl wohl über einen Kurbeitrag entscheiden. Die betroffenen Unternehmer wurden mit Schreiben vom 24.03.2014 darüber informiert und um kurzfristige Stellungnahme gebeten.

Wenngleich die Stadt Suhl zwar berechtigt ist, auf der Grundlage des Thüringer Kommunal-abgabengesetzes einen Kurbeitrag zu erheben, begegnet die geplante Einführung und Umsetzung zum 01.07.2014, also in weniger als 3 Monaten, erheblichen Bedenken.

Dass nach Anerkennung als Erholungsort ein Kurbeitrag kommen wird, wurde immer wieder diskutiert und überrascht damit nicht. Jedoch die Höhe von 2 € pro Erwachsenen bzw. 1 € bei Kindern und Jugendlichen zwischen 7 und 16 Jahren, sowie die kurzfristige Einführung ohne jegliche Zeit für eine Umstellung und Information, ist doch mehr als verwunderlich.

Die Höhe des Kurbeitrages ist aus Sicht des DEHOGA Thüringen, jedenfalls derzeit, nicht vermittelbar.

Nach unserer Auffassung sollte ein Mindestvorlauf von einem Jahr zur Information der Gäste Abgabe gegeben sein, damit Standortnachteile, jedenfalls kurzfristig nicht exorbitant eintreten.

Die staatliche Anerkennung ist das eine, aber das Vorhalten einer entsprechenden Infrastruktur ist eben die andere Seite.

Dirk Ellinger, Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Thüringen führt dazu aus:

„Dieser kurzfristigen Umsetzung stehen massive Bedenken entgegen. Bei allem Verständnis für die Haushaltslage der Stadt Suhl halten wir es für nicht im Ansatz an die Gäste vermittelbar, die insbesondere bereits wirksame Beherbergungsverträge mit den Beherbergungsbetrieben abge-schlossen haben. Mithin wird dies dazu führen, dass die Übernachtungszahlen einbrechen werden. Formalrechtlich ins Feld zu führen, dass diese öffentliche Abgabe so kurzfristig erhoben werden kann, kann in diesem Fall wohl kaum tragen und zur Rechtfertigung Derselben führen.“

Der Kurbeitrag wird sich, so jedenfalls wie dies jetzt umgesetzt werden soll, klar als Standortnachteil auswirken, weil insbesondere die großen Hotels, welche Familienurlaub anbieten, dann schon bei einer Familie mit 2 Kindern im Alter von 7 bis 16 Jahren, 6 € pro Übernachtung erheben müssten. Bei einer Woche (7 Übernachtungen), was gerade in diesen Häusern keine Seltenheit ist, beträgt der Kurbeitrag schon 42 €. Dies ist, eingedenk auch der sicherlich bislang noch nicht ausgebauten Infrastruktur, kaum vermittelbar.

Der DEHOGA Thüringen fordert, insgesamt auch mit Blick auf die zukünftige Entwicklung des Tourismus in Suhl, die Stadtratsmitglieder auf, diese vorgelegte Kurbeitragssatzung inhaltlich und zeitlich so nicht zu beschließen.

Wir betonen, dass dies kein Plädoyer gegen einen Kurbeitrag sein soll.

Der DEHOGA Thüringen hat in seiner Stellungnahme vom 07.04.2014 die Punkte benannt, die es zu berücksichtigen gilt. Diese betreffen die zeitliche Realisierung, die Höhe des Kurbeitrages, die Umsetzung und dabei insbesondere die Aufbewahrungsfristen, die gesetzeskonform zu regeln sind und nicht gegen geltendes Datenschutzrecht verstoßen und einen rechtlich klar definierten Personenkreis, der dieser Abgabe unterfällt.


Stellungnahme zum Entwurf Kurbeitragssatzung Suhl

7. April 2014