PM 13/2014

PM 13/2014 Endlich die versprochene Änderung zur Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge umsetzen

Erfurt, 25.04.2014 / Die Träger der Sozialversicherung hatten im Jahr 2005 Liquiditätsprobleme und es wurde, um diese zu beheben, die Beitragszahlung vorverlegt. Dies führte nicht nur dazu, dass im Januar 2006 zweimal Sozialversicherungsbeitrag durch die Unternehmen gezahlt werden musste. Denn fortan, und eigentlich, so die seinerzeitigen politischen Verlautbarungen, sollte dies nur solange andauern, bis die Liquidität wieder hergestellt wäre.

Seit nunmehr 2006 müssen spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats, die Beiträge auf dem Konto der entsprechenden Kassen sein. Die Beitragsnachweise müssen spätestens zwei Arbeitstage vor der Fälligkeit der Beiträge vorliegen.

 „Damit ist nicht nur ein Mehr an Bürokratie verbunden. Nämlich spätestens am 20. eines Monats muss der Unternehmer die Unterlagen ins Lohnbüro senden, damit die Fristen eingehalten werden können. Dies ist bei Feiertagen am Monatsende teilweise noch früher.

Gerade im Gastgewerbe ist es aber so, dass Zuschläge gezahlt werden, an Wochenenden und in Schichten gearbeitet wird, kurzfristige Veranstaltungen realisiert oder abgesagt werden. Eine Planung ist bis zum Monatsende dadurch kaum realistisch. Dies bedeutet in der Praxis immer eine zweite Abrechnung pro Mitarbeiter im Folgemonat, mithin nicht 12 Lohnabrechnungen, sondern 24 pro Jahr. Damit sind vor allem auch erhebliche Kosten verbunden, die von den Unternehmern zu tragen sind.“, so Dirk Ellinger, Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Thüringen.

„Nunmehr haben die Kassen schon seit längerer Zeit Überschüsse, der Anstieg der Kassenreserven soll bei über 16 Mrd. EUR liegen. Dies ist Liquidität, die insbesondere den kleinen Unternehmen, die im Gastgewerbe die Mehrheit sind, fehlt. Nach fast 9 Jahren sollte nun endlich Bürokratieabbau realisiert werden.“, so Gudrun Münnich, Präsidentin des DEHOGA Thüringen.

„Regelung zur vorfristigen Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge rückgängig machen und Bürokratie abbauen“ – so lautet ein aktueller Antrag im Thüringer Landtag.

Der DEHOGA Thüringen fordert alle Thüringer Parlamentarier auf, diesen Antrag zu unterstützen und über eine Bundesratsinitiative eine Entlastung der Unternehmen von Bürokratie zu realisieren, so wie dies bis 2005 gesetzlich geregelt war.

25. April 2014