PM 14/2014

PM 14/2014 DEHOGA Thüringen lehnt Mindestlohn weiter ab

Erfurt, 07.05.2014 / „Auch die aktuellen Diskussionen zeigen immer wieder auf, dass ein gesetzlich verordneter Mindestlohn und insbesondere die im vorliegenden Gesetzentwurf vorgesehenen weiteren Bedingungen, eine Bürokratie nach sich ziehen, die insbesondere von Kleinstbetrieben, so wie sie im Gastgewerbe die Mehrzahl sind, rechtlich bedenklich und in der betrieblichen Praxis nicht zu bewältigen sind.“ So Gudrun Münnich, die Präsidentin des DEHOGA Thüringen.

Stefan Götz, Vorsitzender des Tarifausschusses führt dazu aus: 

„Seit Jahren haben wir ein funktionierendes Tarifvertragssystem für das Thüringer Gastgewerbe. So massiv wie nun der Gesetzgeber darin eingreift, steht das verfassungsrechtlich wohl nicht im Einklang mit Artikel 9, in dem nämlich die Tarifautonomie als hohes Gut normiert ist. Es ist ja nicht nur der 8,50 Euro Mindestlohn, der insbesondere in kleinen gastgewerblichen in Thüringen kaum zu finanzieren ist.

Es sind auch die tariflichen Ausschlussfristen, die aufgrund von Rechtssicherheit im Tarifvertrag vereinbart sind, die einfach per Gesetz wegfallen sollen. Somit sollen dann auch nach Jahren noch Ansprüche geltend gemacht werden können. Die vorgesehenen Aufzeichnungs- und Aufbewahrungsfristen, sowie ein nur per gerichtlichen Vergleich auszuübender Verzicht auf den Mindestlohn, werden eben in den Betrieben zu massiven Problemen führen. Vieles, was bislang auch in außergerichtlichen Vergleichen geregelt wurde, wird dann wohl in arbeitsgerichtlichen Verfahren enden.“

„Das Gastgewerbe im ländlichen Raum Thüringens hat seit Jahren Probleme. Da steht ganz oben das Thema Mehrwertsteuer in der Gastronomie und die Konkurrenz durch Vereine und Dorfgemeinschaftshäuser.

Die Benachteiligung im Wettbewerb aufgrund des vollen Mehrwertsteuersatzes gegenüber dem Lebensmitteleinzelhandel und Lebensmittelhandwerk ist nicht hinnehmbar. Seit Jahren fordern wir von der Politik endlich eine Gleichbehandlung. Das ist keine Subvention, sondern fairer Wettbewerb.

Leider verzeichnen wir seit Jahren in Thüringen ein Sterben der Gastronomie. Insbesondere im ländlichen Raum gibt es leider eine Vielzahl von Dörfern, die keine Gastronomie mehr haben. Dieser Trend  wird sich, auch eingedenk des Mindestlohnes, leider weiter fortsetzen, weil der Wirt weiter die Preise anheben muss, um den Mindestlohn zu zahlen. Allerdings sind die Gäste schon heute eben kaum bereit den jetzigen Preis zu zahlen. Ihre Familienfeiern veranstalten sie lieber im Dorfgemeinschaftshaus, wo diese dann staatlich subventioniert werden.“ So Münnich weiter.

Der Thüringer Rechnungshof führt in seinem aktuellen Bericht zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen aus:

„Der Betrieb eines Dorfgemeinschaftshauses ist für Gemeinden defizitär. Bereits die laufenden Kosten übersteigen in den meisten Fällen die erzielbaren Einnahmen durch das Dorfgemeinschaftshaus. Damit tragen die Dorfgemeinschaftshäuser zur Gefahr der Überstrapazierung des kommunalen Finanzhaushaltes bei.

Privaten Angeboten ist der Vorzug vor einer öffentlichen Investition zu geben. Oftmals können (gast)gewerbliche Angebote die Bedürfnisse der Vereine (Vereinsraum, Stammtisch), der Privatpersonen (Ausrichtung von Familienfeiern) und der öffentlichen Verwaltung (Bürgerversammlung, Abhalten von Wahlen) befriedigen. Insbesondere die Schaffung einer staatlich subventionierten Konkurrenz zum Gastgewerbe ist zu vermeiden.“

Weitere Informationen aus dem Bericht des Thüringer Rechnungshofes unter:

Prüfungsfeststellungen des Berichts über die überörtliche Prüfung der Wirtschaftlichkeit dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen in Thüringen

7. Mai 2014