PM 16/2014

PM 16/2014 Kurbeitrag Suhl - Gerade so geht Tourismus nicht!

Erfurt, 20.05.2014 / Der Stadtrat der kreisfreien Stadt Suhl hat nunmehr ungeachtet der geäußerten Bedenken der Unternehmer und auch des DEHOGA Thüringen, die Einführung eines Kurbeitrags ab 01.07.2014 beschlossen.

„Als unausgewogen und vorschnell kann nur der Kurbeitrag und dessen Umsetzung der Stadt Suhl bezeichnet werden“. So formuliert es Dirk Ellinger, Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Thüringen.

Dass nach Anerkennung als Erholungsort ein Kurbeitrag kommen wird, wurde immer wieder diskutiert und überrascht damit nicht. Jedoch die Höhe von 2 € pro Erwachsenen bzw. 1 € bei Kindern und Jugendlichen zwischen 7 und 16 Jahren, sowie die kurzfristige Einführung ohne jegliche Zeit für eine Umstellung und Information, ist doch mehr als verwunderlich.

Der Kurbeitrag wird sich, so jedenfalls wie dies jetzt umgesetzt werden soll, klar als Standortnachteil auswirken, weil insbesondere die großen Hotels, welche Familienurlaub anbieten, dann schon bei einer Familie mit 2 Kindern im Alter von 7 bis 16 Jahren, 6 € pro Übernachtung erheben müssten. Bei einer Woche (7 Übernachtungen), was gerade in diesen Häusern keine Seltenheit ist, beträgt der Kurbeitrag schon 42 €. Dies ist, eingedenk auch der sicherlich bislang noch nicht ausgebauten Infrastruktur, kaum vermittelbar.

„Bis zum heutigen Tag und das sind knapp 6 Wochen vor der Einführung des Kurbeitrages in Suhl, wurde weder die Satzung veröffentlicht, noch gibt es irgendwo einen offiziellen Hinweis der Verwaltung der Stadt Suhl zum nunmehr beschlossenen Kurbeitrag selbst, geschweige denn zur Umsetzung. Wir werden zeitnah prüfen, ob wir gegen die Satzung, sofern sie dann mal veröffentlicht wird, einen Normenkontrollantrag beim Thüringer Oberverwaltungsgericht einreichen werden, denn Anhaltspunkte für eine mögliche Unwirksamkeit scheinen offenkundig.“ So Dirk Ellinger weiter.

Der DEHOGA Thüringen hat in seiner Stellungnahme vom 07.04.2014 die Punkte benannt, die es zu berücksichtigen gilt.

Diese betreffen die zeitliche Realisierung, die Höhe des Kurbeitrages, die Umsetzung und dabei insbesondere die Aufbewahrungsfristen, die gesetzeskonform zu regeln sind und nicht gegen geltendes Datenschutzrecht verstoßen und einen rechtlich klar definierten Personenkreis, der dieser Abgabe unterfällt.