PM 03/2015

Mindestlohn - – Herausforderung für das Gastgewerbe

Erfurt, 22. Januar 2015 / Gestern konnte in der Veranstaltung „Mindestlohn Herausforderung und Chance“ des DEHOGA Thüringen, der 500ste Teilnehmer begrüßt werden. Dies war Ilona Bründl von der Gaststätte „Zur Nappe“ in Bad Salzungen. Der DEHOGA Thüringen informiert umfassend und aktuell seine Mitgliedsunternehmen seit August letzten Jahres mit diesen Informationsveranstaltungen und stellt alle entsprechenden Unterlagen zur Verfügung. Seit dem 21. Januar 2015 ist ein Arbeitszeitdokumentationsprogramm, welches programmiert wurde, verfügbar, womit den umfassenden gesetzlichen Regelungen entsprochen werden kann.

„Diese Veranstaltung ist speziell für unsere Unternehmer gedacht, damit sie einen Überblick über die rechtlichen Anforderungen und erste Umsetzungshinweise in den Betrieben erhalten. Das Interesse daran ist sehr groß, aber auch gleichermaßen das Unverständnis. „Bürokratiemonster“ ist noch eines der freundlichsten Begriffe, die wir hören.“, so Dirk Ellinger, Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Thüringen.

Auch für den DEHOGA Thüringen sind die realisierten Veranstaltungen eine Herausforderungen, da zum einem bis zum heutigen Tag viele Fragen noch immer ungeklärt sind, aber der gesetzliche Mindestlohn bereits zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten ist. Ferner sind Regelungen und Aussagen der Politik scheinbar aus einer anderen Welt, wenn Unternehmer ihre Sorgen und Nöte schildern. So ist in einem Schreiben eines SPD Bundestagsabgeordneten zu lesen: „Bei gutem Willen ist sicherlich auch im Gastgewerbe durch organisatorische Maßnahmen möglich, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesetzeskonform einzusetzen. Statt bei Veranstaltungen und Feierlichkeiten zwölf Stunden arbeiten zu lassen, könnte etwa mit versetzten Acht-Stunden-Schichten oder Teilzeitkräften gearbeitet werden.“

Dazu Dirk Ellinger: „Es ist immer gut zu wissen, wenn Politiker den Unternehmern die Welt erklären. Offensichtlich sind sie aber selbst nicht in der Lage, die eigenen gesetzlichen Vorgaben umzusetzen. Mit mehr als Verwunderung durften wir ja zur Kenntnis nehmen, dass nicht nur der Ältestenrat im deutschen Bundestag darüber debattiert, dass der Zoll im Bundestag doch wohl keinen Zugang zur Kontrolle der Mitarbeiter erhalten soll. Zudem zahlen die Fraktionen, beispielgebend nach Aussage der SPD, den Praktikanten den Mindestlohn wohl deshalb nicht, weil keine „Vertragsmuster für die Bezahlung auf Mindestlohnniveau zur Verfügung“ stünden. So ist dies zumindest der Presse zu entnehmen.

Nicht nur wegen der monetären Belastungen in den Betrieben des Gastgewerbes im Freistaat stößt der Mindestlohn auf das Missfallen der Unternehmer. Allein die Erhöhung der unteren Bewertungsgruppen um mehr als 17 Prozent, ist es aber nicht. Vielmehr sind es der bürokratische Aufwand um die Dokumentationspflichten und neue, plötzlich auftretende Rechtsfragen, die bislang keine Rolle gespielt haben, die für Ärger sorgen.

„Unsere Mitgliedsunternehmen sind in erster Linie Dienstleister. Bei dieser Entwicklung wird aber diese Dienstleistung in unserem Land wohl in Zukunft weder bezahlbar sein, noch Spaß machen. So ist nicht klar, warum es von Gutmenschen unterbunden werden soll, dass Menschen, die gerne arbeiten, die Möglichkeit gegeben wird, dies zu tun. Denn ohne sie geht gar nichts. Zudem verlangen unsere Kunden und Gäste dies auch von uns.“, so Gudrun Münnich, die Präsidentin des DEHOGA Thüringen und selbst Betreiberin eines Landgasthofes mit Hotel.

„Es gipfelt darin, dass wir in einem Verfahren mit folgender Situation konfrontiert wurden: Eine Restaurantleiterin machte freiwillig längeren Dienst, um bei einer Familienfeier als Ansprechpartner die durchgängige Bereuung zu gewährleisten, wie dies auch gemeinhin üblich ist. Dafür erhielt die Mitarbeiterin Freizeitausgleich, welchen sie für ihre Familie nutzen konnte. Als Antwort für das „Vergehen“ wurde bemerkt, dass sie auch gegen ihren Willen vom Amt für Arbeitsschutz geschützt werden müsse. – Dazu fällt mir jedenfalls nichts mehr ein.“, so Dirk Ellinger.