PM 05/2015

Bettensteuer – in Thüringen weiterhin keine gerichtliche Entscheidung

Erfurt, 26. Februar 2015 / Gerade vor dem Hintergrund der angespannten Finanzsituation der Kommunen, suchen diese nach neuen Einnahmequellen. Der DEHOGA Thüringen ist gegen jede Art von Bettensteuern oder Kulturförderabgaben und wird rechtlich weiterhin gegen solche, nicht vom Thüringer Kommunalabgabengesetz gedeckte oder gegen das Grundgesetz verstoßenden Satzungen entsprechende Verfahren führen.

Gegen die Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe der Stadt Erfurt ist seit 2010 vor dem Thüringer OVG ein Antrag auf Normenkontrolle anhängig.

In Eisenach läuft gegen die Bettensteuersatzung ein Rechtsbehelfsverfahren. Die Regelung zum Abgabenmaßstab sowie den Abgabensatz reflektieren auf die jeweilige Beherbergungseinrichtung und damit auf die Klassifizierung, hier namentlich der Deutschen Hotelklassifizierung. Dies ist aber gerade vor dem Hintergrund zweier aktueller Urteile des Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (Urteile vom 27.01.2015 - 9 KN 59/14 und 9 KN 309/13) gegen die Satzungen der Hansestadt Lüneburg und der Gemeinde Schulenberg wohl als Maßstab eher ungeeignet und dürfte auch die Unwirksamkeit der Eisenacher Satzung zur Folge. Nach den Ausführungen des Niedersächsischen OVG verstößt die zweistufige Steuersatz-Staffelung gegen den Grundsatz der Besteuerungsgleichheit nach Art. 3 Abs. 1 GG.

Sie weist mangels ausreichender Differenzierung keinen hinreichenden Bezug zum zu besteuernden Aufwand für die jeweilige Übernachtung auf.

Gegen die Kurbeitragssatzung der Stadt Suhl ist vor dem Thüringer OVG ein Verfahren anhängig, welches jedoch die Satzung nicht grundsätzlich angreifen soll, sondern sich gegen die Erhebung eines Kurbeitrages bei Geschäftsreisenden richtet.

„Die mittelständischen Unternehmen im Hotel- und Gaststättengewerbe als Hauptleistungsträger im Tourismus sind dabei schon weit über Gebühr durch Abgaben und Bürokratie belastet.“, so Hans-Joachim Klaus, Vorsitzender der Fachgruppe Hotels des DEHOGA Thüringen – anlässlich der Fachgruppensitzung am Mittwoch, den 25.02.2015 in Erfurt.

Leider sind auch in Thüringen die Bettensteuern bzw. Kulturförderabgaben immer noch in Kraft, nur die Stadt Jena hat diese abgeschafft.

„Wir sind seit dem 31.12.2010 mit einem Normenkontrollantrag gegen die Kulturförderabgabe der Stadt Erfurt vor dem Thüringer OVG, doch leider hat uns dieses, nach nunmehr über vier Jahren Verfahrenslaufzeit mitgeteilt, dass es noch eine Reihe von anhängigen wesentlich älteren Verfahren gäbe und zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar ist, wann über den Normenkotrollantrag entschieden wird. Das ist nicht gerade das, was man unter Rechtssicherheit versteht, gerade bei einem für unsere Branche so wichtigen Thema. Längst gibt es in anderen Bundesländern zu Bettensteuern bzw. Kulturförderabgaben umfangreiche Gerichtsentscheide der dortigen OVG’s, sogar das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat bereits am 11. Juli 2012 die Satzungen der Städte Bingen und Trier für unwirksam erklärt. Auch dies war die zweite Instanz.“, so Dirk Ellinger, Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Thüringen.

„Ich kann trotz aller finanziellen Herausforderungen der Kommunen, diese nur dazu auffordern, keine weiteren, den Tourismus belastenden Abgaben einzuführen. Gerade erscheint der Silberstreif am Horizont, mit steigenden Übernachtungszahlen und leicht positiver Umsatzentwicklung, obgleich die Kollegen, gerade vor dem Hintergrund des Mindestlohns dennoch eher vom Pessimismus geprägt sind. Wenn nun unsere Branche noch weitere Belastungen erfahren sollte, ist das nicht zu schultern und wird zu negativen Entwicklungen führen.“, so Klaus weiter.

Dirk Ellinger führt zum weiteren Vorgehen aus: „Da nunmehr wohl absehbar nicht mit einer Entscheidung bezüglich des Verfahrens gegen die Stadt Erfurt zu rechnen ist, wird wohl auch gegen die Satzung der Stadt Gera, sofern dies die Kollegen vor Ort es wollen, ein Verfahren folgen.“