PM 06/2015

DEHOGA Thüringen gegen bezahlte Bildungsfreistellung

Erfurt, 27. Februar 2015 / Das Thüringer Gastgewerbe investiert seit Jahren in die Aus- und Weiterbildung seiner Mitarbeiter. Dazu bedarf es keinerlei gesetzgeberischer Initiative. Aus diesem Grund lehnt der DEHOGA Thüringen eine staatlich verordnete Bildungsfreistellung, jedenfalls solange es auf Kosten der Unternehmer geht, ab.

Die Unternehmen im Thüringer Hotel- und Gaststättengewerbe haben gerade den gesetzlichen Mindestlohn zu verdauen, der eine kaum zu bewältigende Herausforderung darstellt. Zum einen sind da die bürokratischen Hürden und zum anderen die finanziellen Belastungen, die eben nicht einfach über die Preise weitergegeben werden können, da wir eine Personalkostenerhöhung in Höhe von mehr als 10 Prozent verkraften müssen.

Ferner steht auch noch die aktuelle Forderung der Gewerkschaft in den zurzeit laufenden Tarifverhandlungen.

Der in der Koalition ausgehandelte Kompromiss soll eine bezahlte Bildungsfreistellung für jeden Mitarbeiter, in Höhe von fünf Tagen, für Unternehmen ab fünf Mitarbeiter gewährleisten. Es sollen dabei auch bezahlte Freistellungen für gesellschaftspolitische und kulturelle Weiterbildungen erfolgen.

„Wenn Gewerkschaftsvertreter permanent uns als Unternehmer angreifen und vorwerfen, dass der Mangel an verfügbaren Fachkräften wegen einer fehlenden Bildungsfreistellung wäre und wenn diese dann per Gesetz geregelt ist, alles gut würde, dann geht dies an der Wirklichkeit vorbei. Warum ein Unternehmer die Lohnfortzahlung für gesellschaftspolitische und kulturelle Weiterbildungen tragen soll, erschließt sich mir jedenfalls nicht. Ich sehe dies wieder als massiven Eingriff in die unternehmerische Freiheit und Belastung für unsere Unternehmen.“, so Ines Wilczak, Bildungsausschussvorsitzende des DEHOGA Thüringen.

Wenn Bildung der Mitarbeiter notwendig und erforderlich ist, hat ein Unternehmer ein ureigenes Interesse dies zu realisieren. So haben bereits weit mehr als 500 Unternehmer und Mitarbeiter an den Schulungsveranstaltungen zum Thema Kennzeichnung der Allergenen Stoffe im DEHOGA Thüringen KOMPETENZZENTRUM teilgenommen. Die Ausbildung der Ersthelfer und Sicherheitsfachkräfte, die überbetrieblichen Ergänzungsseminare für Auszubildende und die umfangreichen Fachseminare für Mitarbeiter in allen Bereichen, die jährlich im Gastgewerbe in Thüringen realisiert werden, sprechen eine eindeutige Sprache.

„Für das Gastgewerbe in Thüringen brauchen wir keine gesetzlich geregelte Bildungsfreistellung, die zu einer nicht zu unterschätzenden finanziellen Belastung führt. Die betroffenen Unternehmen haben durch den Anspruch auf fünf Tage Bildungsfreistellung eben mal wieder eine Personalkostenerhöhung in Höhe von 2,5 Prozent zu verkraften. Ferner werden sie wieder mit Bürokratie belastet. Wie soll ein Unternehmen mit beispielsweise sieben Beschäftigten 35 Tage bezahlte Bildungsfreistellung umsetzen, finanzieren und organisieren. Da ist im Gesetzesentwurf die Rede von einem schriftlichen Antrag und einer schriftlichen Entscheidung und es gibt auch Gründe für eine Ablehnung, die sind nach unserer ersten Bewertung rechtlich bislang jedenfalls, unbestimmt.“, so Dirk Ellinger , Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Thüringen.