PM 08/2015

3,25 % Entgelterhöhungsangebot - völlig demotivierend findet die NGG

Lebt die NGG mit ihren Forderungen noch in dieser Welt?

 

Erfurt, 04. März 2015 / Gerade ist das Thüringer Gastgewerbe durch den Mindestlohn vor Herausforderungen gestellt worden, die kaum finanzierbar sind. Durch den Gesetzgeber wurden in den unteren Bewertungsgruppen Entgelterhöhungen von bis zu 17,5 % normiert.

„Natürlich“, so Gudrun Münnich, Präsidentin des DEHOGA Thüringen, „können wir verstehen, dass Mitarbeiter auch von ihrem Einkommen leben müssen. Als Unternehmer wollen wir auch gern mehr Geld für unsere Mitarbeiter bezahlen, aber dies müssen wir über den Umsatz realisieren. Bezeichnend ist dabei die aktuelle Diskussion um die Schulspeisungspreise. Wenn Bereitschaft zum angemessenen Preis, der nämlich die Qualität sichert, unseren Mitarbeitern eine angemessene Vergütung bringt und ein entsprechendes, abwechslungsreiches und gesundes Angebot realisieren kann, nicht besteht, dann haben wir eben an allen Stellen entsprechende Herausforderungen, die kaum lösbar sind.“

Anhand der aktuellen Zahlen des Thüringer Landesamtes für Statistik führt Dirk Ellinger, Hauptgeschäftsführer, aus: „Wir haben in Thüringen im letzten Jahr bei den Gästeankünften um 3 Prozent zugelegt. Dies ist zunächst sehr erfreulich, aber der Umsatzzuwachs lag reell nur bei einem Prozent. Damit sind statistisch jedenfalls Preiserhöhungen nicht durchgesetzt worden. Das Gegenteil ist eben der Fall. Im Gegensatz dazu sind die Kosten in vielen Bereichen gestiegen. Betriebswirtschaftlich sinkt damit der Gewinn, der ohnehin im Thüringer gastgewerblichen Unternehmen nach dem letzten vorliegenden Betriebsvergleich bei unter 10 T€ liegt.“

Gudrun Münnich weiter: „Offensichtlich, und dies zog sich durch beide bisherige Verhandlungsrunden, ist der NGG egal, wie eine überzogene Gehaltserhöhung, nach dem Mindestlohn und der drohenden finanziellen Belastungen durch das bevorstehende Bildungsfreistellungsgesetz, finanziert werden soll, sicherlich ist dies als Unternehmer unsere Sorge, aber wir nehmen diese Verantwortung für die Kollegen und die Branche sehr ernst, weil wir nichts verteilen können, was gar nicht da oder real zu erwirtschaften ist. Völlig unverständlich ist für mich, wenn unrichtige Äußerungen der Verhandlungsführerin der NGG in der Öffentlichkeit verbreitet werden, obgleich sie bei der Verhandlung am Montag gar nicht zugegen war.“

„Die Darstellungen der NGG über die Höhe des Angebotes ist für mich sachlich falsch und damit befremdlich. Es war bislang wenn überhaupt nur von einem Leermonat, nämlich dem Monat Februar die Rede, da der Entgelttarifvertrag bis zum 31.01.2015 lief. Wir haben zum 01.03.2015 bei einer Laufzeit von 16 Monaten zwei Tariferhöhungen, und zwar um 2,5 Prozent und 2 Prozent angeboten. Dies macht nach der Gesamtberechnung eine Erhöhung in Höhe von 3,25 Prozent für die in Rede stehenden Bewertungsgruppen. Genau dies haben wir explizit noch einmal zum 01.03.2015 angeboten. Bei den Auszubildenden haben wir eine exorbitante Erhöhung, je Ausbildungsjahr zwischen 10 und 13 Prozent, zum 01.08.2015, angeboten, weil diese Belastung auch planbar sein muss. Wenn dies dann als „völlig demotivierend“ bezeichnet wird, fällt mir auch nichts mehr dazu ein.“, so Ellinger weiter.

Die Kritik der NGG, zum nächsten Verhandlungstermin weist der DEHOGA Thüringen als völlig unsachlich zurück.

Dazu führt Stefan Götz, Vorsitzender des Tarifausschusses aus: „Wir haben vor jeder der beiden Verhandlungen unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass wir einen Abschluss machen wollen, aber eben mit Augenmaß. Die Mehrbelastung muss gerade nach der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes, zusätzlich, auch von den vielen kleinen Unternehmen geschultert werden. Natürlich ist die Terminfindung für die nächste Verhandlungsrunde nicht einfach. Seitens unserer Tarifkommission sind wir alle Unternehmer, die in ihren Betrieben eingebunden sind und die Zeit für die Verhandlungen selbst organisieren müssen, da wir nicht bezahlt freigestellt werden. Da überrascht es schon, wenn die NGG Verhandlungskommission wenig vorbereitet scheint und maßlose Forderungen stellt, sich aber gleichzeitig beschwert, dass wir nicht innerhalb von 14 Tagen den einzig angebotenen Termin wahrnehmen können.“