PM 13/2015

Warnstreiks der NGG in Thüringen

Erfurt, 02.04.2015 / Die NGG hat nach der zweiten Tarifverhandlungsrunde das Angebot des DEHOGA Thüringen als:

völlig demotivierend

bezeichnet.

Die Verhandlungsführerin der NGG, Petra Schwalbe, die selbst bei der zweiten Verhandlungsrunde nicht dabei war, führt aus:

„Uns ist bewusst, dass gerade die Kolleginnen und Kollegen in den unteren Bewertungsgruppen durch die Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes eine spürbare Lohnerhöhung zum Beginn des Jahres erhalten haben. Jetzt müssen aber die Fachkräfte, die so zahlreich fehlen, eine angemessene Lohnerhöhung erhalten. Für die Wiederherstellung einer ordnungsgemäßen Relation im Tarifvertrag ist das zu wenig.

Laut NGG-Pressemeldung vom 21.03.2015 mit folgender Mitteilung: „25 Jahre nach der Wende verdient ein Facharbeiter in Hessen immer noch 458,00 EUR mehr, bei einer geringeren Arbeitszeit, als sein vergleichbarer Kollege in Thüringen. Mit dem Angebot von 2,5 Prozent wird der Abstand zu Hessen, welche für ein Jahr 3 Prozent mehr Lohn bekommen, immer größer.“

„Was die sehr unterschiedlichen Aussagen zum Vergleich der Facharbeiter in Thüringen mit Hessen bedeuten sollen, erschließt sich nicht, da wir in Thüringen Tarifverhandlungen für Thüringen machen.“, so Dirk Ellinger, Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Thüringen.

Das Angebot des DEHOGA Thüringen lag in der zweiten Verhandlungsrunde für die Bewertungsgruppen 4.3 bis 9 bei:

3,25 Prozent Entgelterhöhung zum 01.03.2015.

„Alle seitens der NGG anderslautenden und immer wieder bemühten Aussagen von anderen Angeboten sind unrichtig und werden auch durch ständige Wiederholungen und nochmalige andere Darstellungen nicht richtiger. An dieser Stelle darf schon an eine Wahrheitspflicht der Gewerkschaft gegenüber ihren Mitgliedern erinnert werden. Letzten Endes hat die NGG diese Tariferhöhung für alle Mitarbeiter im Gastgewerbe Thüringen, warum auch immer, eben mal leichtfertig ignoriert und will sich jetzt irgendwie rechtfertigen.“, so Ellinger weiter.

Auch die kleinstteiligen Unternehmen im Thüringer Gastgewerbe müssen die Entgelte ihrer Mitarbeiter als Teil der Personalkosten am Markt auch erwirtschaften können. Dies ist eben nur stark eingeschränkt der Fall.

Wenn die NGG-Verhandlungsführerin ausführt: „Auch sehen wir nicht ein, dass die untersten Bewertungsgruppen immer nur auf Mindestlohn-Niveau stehen bleiben sollen…“, zeigt dies umso mehr die Realitätsferne der Gewerkschaft.

Für die Bewertungsgruppen 1 bis 4.1 hat der DEHOGA Thüringen aktuell keine Erhöhung der Entgelte angeboten, da dies nicht im Ansatz finanzierbar und auch nicht darstellbar wäre.

„Dazu darf aber bitte die NGG auch ausführen, dass durch den gesetzlichen Mindestlohn eine Erhöhung von 17,5 Prozent in der Bewertungsgruppe 1/2 und bis zu 6,1 Prozent in der Bewertungsgruppe 4.1 zum 01.01.2015 erhalten haben.“, so Gudrun Münnich, Präsidentin des DEHOGA Thüringen.

„Leider lässt die NGG bislang völlig unerwähnt, dass wir zum Thema Weiterbildung seit Sommer 2014 eigentlich Einigkeit darüber erzielt hatten, einen Sozialpartner-Tarif-Vertrag abzuschließen. Dazu sollte seitens der NGG ein Entwurf zu den Verhandlungen auf dem Tisch liegen. Dies ist bis heute nicht der Fall. Stattdessen wird lieber immer wieder kritisiert, dass die Arbeitgeber sich dem Thema Aus- und Weiterbildung nicht stellen würden und die Ausbildungsvergütung nicht angehoben wird.“, so Münnich weiter.