PM 16/2015

DEHOGA Thüringen lehnt weiterhin die Veröffentlichung von Kontrollergebnissen der Hygieneüberwachung – in welcher Form auch immer ab

Erfurt, 18.05.2015 / Anfang Mai legte der Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt einen Entwurf zur Veröffentlichung von Verstößen gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften vor.

„Die Vorschriften zur öffentlichen Information der Verbraucher über Gesundheitsgefährdungen oder Täuschungen bei Lebensmitteln waren bisher nicht vollständig gerichtsfest.“, so der Minister.

Er erklärte weiter, sein Ziel sei es, dass jedermann informiert wird, wenn sich Unternehmen im Ausnahmefall nicht an die Vorschriften halten. Die Verbraucher haben einen Anspruch auf verlässliche Informationen über das, was in Lebensmitteln steckt, und ebenso darüber, ob die Unternehmen sich an die rechtlichen Vorgaben halten.

Thüringens Verbraucherschutzminister Lauinger plädiert ebenfalls dafür Hygiene-Verstöße in Gaststätten zu veröffentlichen. Lauinger führte gegenüber MDR INFO aus, dass Verbraucher das Recht haben sollten, zu erfahren, wenn gegen elementare Hygiene-Vorschriften verstoßen werde. Dann überlegten sich Betriebe, ob sie künftig mehr Geld und Sorgfalt in Hygiene investierten.

Der DEHOGA Thüringen kann solch einem Ansinnen nur ablehnend gegenüberstehen.

„Im deutschen Recht gilt die Unschuldsvermutung. Erst wenn eine rechtskräftige Verurteilung oder eine Anerkennung im Rahmen des Bußgeldverfahrens wegen Verstößen im Lebensmittelrecht erfolgt, ist die Sachlage eindeutig. Bis dahin aber ist es ein laufendes Verfahren. Es gilt zwischen den schutzwürdigen Rechtsgütern abzuwägen, einerseits der freien Berufsausübung und der informellen Selbstbestimmung des Unternehmers, andererseits der Verbraucherinformationen. Da können nicht einmal schnell Dinge veröffentlicht werden, die sich dann im Verfahren möglicherweise anders darstellen. Allein aber die Wortwahl zeigt eindeutig, worum es geht. Nämlich um einen Pranger, an den alle gestellt werden sollen, bei denen allein Verdachtsmomente vorliegen“, so Dirk Ellinger, Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Thüringen.

Die Präsidentin des DEHOGA Thüringen, Gudrun Münnich, selbst Unternehmerin im Gastgewerbe ist erschüttert über den neuerlichen Versuch des Prangers für Gaststätten.

„Wenn die Betriebe im Gastgewerbe zukünftig unter dem Aspekt kontrolliert werden sollen, um anschließend, aus welchen Gründen auch immer, in der Öffentlichkeit negativ dargestellt zu werden, dann hat dies mit Rechtstaat scheinbar nicht mehr viel zu tun. Keineswegs wollen wir die schwarzen Schafe der Branche decken, die sich nicht an die geltenden Vorschriften halten. Diese können aber bereits heute mit ausreichenden rechtlichen Möglichkeiten und Sanktionen bis hin zur Schließung des Betriebes dazu gebracht werden, sich an geltendes Recht zu halten. Aber wenn es aus Gründen des Verbraucherschutzes zu einem härteren Vorgehen kommen soll, so muss dies konsequent umgesetzt werden. Und hier muss die Frage gestellt werden, wer sich dann um die vielen Vereinsveranstaltungen und die Paragastronomie kümmert. Es gehen vielen Menschen mit Lebensmitteln um, die diese dann an die Verbraucher abgeben. Beispielsweise Kuchenbasare in der Schule, die Vereinsfeier zum „Tanz in den Mai“ oder was auch immer. Wie wird dort das Lebensmittelrecht eingehalten, wird es kontrolliert? Oder werden da eher die Augen verschlossen?“, so die Präsidentin.

„Wenn Schule macht, dass der Verdacht ausreichen soll, um Verfahrensinhalte öffentlich zu machen, dann werden wohl als nächstes auch die Daten von Bürgern veröffentlicht, die zu einem steuerlichen Sachverhalt andere Auffassungen haben als die Finanzverwaltung. Und dies wird dann vor dem Verfahren geschehen, egal wie dieses dann ausgeht. Natürlich könnten jetzt alle Verbraucherschützer ausführen, dass dies ja nicht zur unmittelbaren Gefährdung führt. Die konsequente Gegenfrage wäre, ob dies aber in den in Rede stehenden Fällen dann so ist.“, führt Dirk Ellinger weiter dazu aus.

Der DEHOGA Thüringen berät und unterstützt seine Mitgliedsunternehmen in Fragen der Umsetzung von Kennzeichnungs- und Hygienevorschriften. Im DEHOGA Thüringen KOMPETENZZENTRUM werden dazu entsprechende Seminare dazu angeboten.