PM 06/2016

Schon wieder Pläne für Bettensteuer in Thüringen – nun will Arnstadt Touristen in die Tasche greifen

Erfurt, 20.04.2016 / Gerade vor dem Hintergrund der angespannten Finanzsituation der Kommunen, suchen diese nach immer neuen Einnahmequellen. So sind jüngst Pläne der Stadt Arnstadt bekannt geworden, nachdem auch dort eine Bettensteuer eingeführt werden soll.

Der DEHOGA Thüringen ist gegen jede Art von Bettensteuern oder Kulturförderabgaben und wird rechtlich weiterhin gegen solche, nicht vom Thüringer Kommunalabgabengesetz gedeckte oder gegen das Grundgesetz verstoßende Satzungen entsprechende Verfahren führen.

 „Gerade in Arnstadt ist leider ein Rückgang bei den Gäste- und Übernachtungszahlen im Jahr 2015 zu beobachten. Im Jahr 2015 liegen die Gästeankünfte bei nur 95,41 Prozent und die Übernachtungen bei 83,6 Prozent des Vorjahres, dies hat doch Ursachen, auch wenn Beherbergungsbetriebe, so wie im letzten Jahr, schließen müssen“, so Dirk Ellinger,  Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Thüringen.

Nach Überzeugung des DEHOGA Thüringen kann trotz aller finanziellen Herausforderungen die Stadt Arnstadt gerade ihren Haushalt nicht zu Lasten der Touristen sanieren. Zusätzliche Abgaben schaden eher den Tourismus und führen zu weiterer und völlig überzogener Bürokratie und Belastungen der Unternehmen, der Kommunen mit Verwaltungsaufwand und schließlich bei den Touristen, die das alles bezahlen sollen. Dies insbesondere auch vor dem Hintergrund der auch in Thüringen, gegen solcherlei Steuern,  anhängigen Verfahren und mit Blick auf die laufenden Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.

„Eine Bettensteuer“, so Ellinger weiter, „ wird wohl kaum dazu führen, dass mehr Gäste nach Arnstadt kommen oder länger bleiben, insofern wird die Seifenblase sehr schnell zerplatzen und Ernüchterung weichen, weil ich fest davon überzeugt bin, dass der Erhebungsaufwand allein bei der Stadt ein Vielfaches der Steuereinnahme ausmachen würde. Im Übrigen ist, nach uns vorliegenden Erkenntnissen,  die Mehrzahl der, knapp 60.000 Übernachtungen in Arnstadt nicht touristisch verursacht sondern geschäftlich veranlasst. Und gerade diese Übernachtungen, dies ist höchstrichterlich geklärt, dürfen der Übernachtungssteuer nicht unterfallen.“