PM 07/2016

Übernachtungssteuer Gera – Wie geht eine Stadt mit Ihren Unternehmern um?

Erfurt, 20.04.2016 / Die Stadt Gera hat eine neue Satzung zur Erhebung einer Übernachtungssteuer, welche auch beim Landesverwaltungsamt eingereicht wurde und von dort mit Schreiben vom 16.03.2016 wohl keine Bedenken geäußert wurden.

Entgegen der Zusagen der Stadtverwaltung die betroffenen Unternehmer im Vorfeld  einzubeziehen, geschah dies gerade nicht.  Am gestrigen Dienstag wurde einigen Kollegen die Satzung vorgestellt, aber offensichtlich scheint sie noch geheim zu sein, da sie auch auf Nachfrage nicht ausgegeben wurde.

Schon mehrfach hat der DEHOGA Thüringen sich in der Sache an die Stadtverwaltung als auch an die Fraktionen gewandt. Schon seit den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.07.2012 bezüglich der Entscheidung, wonach auf geschäftlich veranlasste Übernachtungen eine Übernachtungssteuer nicht erhoben werden darf, ist weder die Satzung geändert worden, noch eine Verlautbarung der Verwaltung ergangen, wie verfahren werden soll. Kurzzeitig wollte die Oberbürgermeisterin die Übernachtungssteuer abschaffen.

Geschehen ist jedoch bis zum neuen Entwurf in 2015 nichts. Offene Fragen unseres Verbandes zu Aufwand und Nutzen vom 30.10.2015 blieben bis zum heutigen Tag von der Oberbürgermeisterin unbeantwortet.

Dirk Ellinger, Hauptgeschäftsführer DEHOGA Thüringen, führt dazu aus: „Wenn die Stadt Gera eine Steuersatzung in Kraft hat, diese offensichtlich verfassungswidrig ist und massive Defizite im Vollzug zu verzeichnen sind, dann kann dies nicht dem Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 GG entsprechen. Gleichzeitig  kommt noch das Argument, dass die Stadt auf die Einnahmen nicht verzichten kann, wo augenscheinlich ist, dass die Erhebung mehr kostet als das Steueraufkommen einbringt, dann ist dies alles weder rechtlich noch sachlich gerechtfertigt.“

Insbesondere muss dies auch vor dem Hintergrund des aktuell vorgelegten Gutachtens zu Bürokratiekosten der Heidelberger Bettensteuer gesehen werden. Die Gutachter kommen darin zum Schluss:

„Die Einführung einer Bettensteuer in Heidelberg rechnet sich nicht. Die erhofften Steuermehreinnahmen im Stadtsäckel werden durch den Verwaltungsaufwand der Beherbergungsbetriebe überkompensiert. Hinzu kommen eine beachtliche Komplexität, Bürokratie und Rechtsunsicherheit, die viele kleine und mittelständische Heidelberger Beherbergungsbetriebe vor schier unlösbare Aufgaben stellen.“

„Offensichtlich will die Stadt Gera mit allen Mitteln eine Bettensteuer durchdrücken ohne die wirtschaftlichen Folgen zu bedenken. Über 60 Prozent meiner Gäste sind Geschäftsreisende, die von der Steuer befreit sind. Von den 40 Prozent meiner privatreisenden Gäste ist der Großteil nicht der klassische Tourist, sondern es sind Bürger der Stadt Gera, welche in meinem Restaurant feiern und anschließend im Hotel mit ihren Gästen übernachten. Der Imageverlust, der hier in der eigenen Stadt entsteht, interessiert die Stadt nicht. Wir Unternehmer stehen zum Standort und leisten sehr viel für unsere Stadt. Unseren Gästen eine Steuer abzuverlangen, weil sie Gera besuchen und für uns Unternehmer ein neues bürokratisches Monster zu schaffen, um die leeren Kassen der Stadt zu füllen, statt Tourismus gemeinsam zu fördern, ist der falsche Weg und sehr kurzfristig gedacht.“, so Monika Lips Hotel - Restaurant “Zwergschlösschen“ und Präsidiumsmitglied des DEHOGA Thüringen.

„Ich bin schon frustriert“, so Ellinger weiter, „wie da mit uns umgegangen wird. Ich hatte kurz, als ich im Finanzausschuss am 26.10.2015 reden durfte, etwas Hoffnung, dass nach der mehr als zweifelhaften und verfassungsrechtlich bedenklichen Satzung und deren Umsetzung in Gera, sich zumindest im Umgang miteinander etwas ändert. Aber dies ist leider nicht der Fall. Es wurde uns zugesichert, dass wir im Vorfeld den Satzungsentwurf erhalten und dann ein Termin abgestimmt werden sollte. Der Termin war gestern Nachmittag, leider war ich nicht eingeladen und die Satzung liegt uns weiterhin nicht vor.“