PM 02/2017

Gastgewerbe im Freistaat Thüringen: Wir leben in der wirtschaftlichen Realität

Erfurt, 17. Januar 2017 / Der DEHOGA Thüringen steht zu seiner tarifpolitischen Verantwortung, aber auch zu Tarifabschlüssen, die in den Unternehmen wirtschaftlich umgesetzt werden können.

„Es kann nur das verteilt werden, was auch vorhanden ist.“, so bringt es die Präsidentin des DEHOGA Thüringen, Gudrun Münnich, auf den Punkt und fasst damit das Ergebnis der gestrigen ersten Verhandlungsrunde im Rahmen der Entgeltverhandlungen für das Thüringer Gastgewerbe zusammen.

„Die Forderung unseres Sozialpartners, der NGG“ so Münnich weiter „liegen bei 6 Prozent für ein Jahr. Gerade hatten wir zum 01.01.2017 die Anhebung des Mindestlohns in Höhe von 4,15 Prozent. Da sollen, so die Forderung der NGG, alle Entgeltgruppen eben um 6 Prozent in diesem Jahr steigen. Die NGG versuchte uns dies umfassend zu begründen. Jedoch nimmt die Verhandlungskommission nicht zur Kenntnis, dass wir nur das bezahlen können, was wir über den Preis realisieren können. Lohn ist Teil der Personalkosten und das ist betriebswirtschaftliche Wirklichkeit und eben nicht Wunschdenken. Deshalb fordern wir Augenmaß, weil diese Forderungen nur zu Lasten der Unternehmer gehen können, deren Einkommen schon aktuell nicht ausreichend ist.“

Der DEHOGA Thüringen hatte in der Gesprächsführung von der Gewerkschaft schon signalisiert bekommen, dass diese die 6 Prozent-Forderung als „Kampfansage“ verstanden haben will. Man sei sich schon bewusst, dass 6 Prozent Lohnsteigerung allein 2017 an den Realitäten vorbeigeht. Umso erstaunter war die Arbeitgeberseite, dass man an dieser Forderung kompromisslos festgehalten hat.

Der Verweis darauf, dass die Arbeitgeberseite den Empfängern des Mindestlohnes keine Steigerung zubilligt ist schlicht falsch. Hierfür sorgt allein der Gesetzgeber, der eine Steigerung des Mindestlohnes 2017 um über 4 % für 2 Jahre festgeschrieben hat.

Dirk Ellinger, Hauptgeschäftsführer DEHOGA Thüringen, führt dazu aus: „Grundsätzlich berichtet die Mehrzahl der Kollegen von einem positiven Dezember, nur dieser eine Monat hat eben nicht dazu ausgereicht, im Jahr 2016, so jedenfalls die bislang vorliegenden Zahlen, einen realen Umsatzzuwachs gegenüber dem Umsatz 2010 zu erreichen.“

Der Durchschnittsumsatz pro Betriebsstätte im Thüringer Gastgewerbe lag im Jahr 2014 (lt. Umsatzsteuerstatistik – aktuellere Zahlen dazu liegen derzeit nicht vor) bei 195.263 €. Dies ist im Vergleich der Bundesländer, wo der Durchschnitt bei  336.047 € lag, der letzte Platz. Im Beherbergungsgewerbe des Freistaates lag der Durchschnittsumsatz im Jahr 2014 bei 267.784 € (Bund: 584.798 €) und in der Gastronomie bei 173.786 € (Bund: 273.229 €). Dies ist ebenso leider das Schlusslicht im Bundesvergleich.

Auch die nach Angaben des TLS über dem Bundesdurchschnitt im Jahr 2015 liegende Umsatzsteigerung im Thüringer Gastgewerbe in Höhe von real 2,8 Prozent hatte nicht wirklich ausreichen können, um den Anschluss an das Bundesniveau zu erreichen.

Im Deutschen Gastgewerbe gab es nach Angaben des Bundesamtes für Statistik im Jahr  2015 einen Zuwachs in Höhe von real 1,7 Prozent. Die 2,8 Prozent Zuwachs im Freistaat Thüringen entsprechen im Durchschnitt (nach den Zahlen von 2014) pro Betrieb ca. 5.500 € Umsatzzuwachs pro Betrieb, im deutschen Durchschnitt, liegen die 1,7 Prozent jedoch bei einem Zuwachs pro Betrieb bei ca. 5.700 €, also immer noch 200 € über dem Thüringer Zuwachs. Auch die Entwicklung im Jahr 2016 kann nicht wirklich zufriedenstellen. So setzten die Unternehmen des Thüringer Gastgewerbes nach vorläufigen Ergebnissen des Thüringer Landesamtes für Statistik in den ersten neun Monaten des Jahres 2016 real 0,3 Prozent weniger um als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Bundesweit erreichte das Gastgewerbe nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes von Januar bis September 2016 real ein Umsatzplus in Höhe von 1,2 Prozent.

„Dies bedeutet leider, dass der Abstand weiter größer geworden und der Umsatzzuwachs in Thüringen eben bei weitem nicht im Ansatz ausreichend ist, einen Anschluss an das Bundesniveau bzw. die anderen Bundesländer zu erreichen. Mithin können wir eben nicht solcherart Tarifforderungen entsprechen.“, so Dirk Ellinger abschließend.

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