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PM 10/2017 DEHOGA Thüringen lehnt weitere Belastung für das Gastgewerbe grundsätzlich ab

27.04.2017

Erfurt, 27. April 2017 / Im Thüringer Landtag wird aktuell die Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) erörtert. Insbesondere geht es darum, mit der Änderung des § 8 Abs. 1  allen Thüringer Kommunen zukünftig das Recht zu geben, einen Tourismusbeitrag erheben zu können.

Der DEHOGA Thüringen als Interessenvertreter des Hotel- und Gaststättengewerbes im Freistaat Thüringen lehnt im Grundsatz jede weitere, insbesondere das Gastgewerbe belastende, Abgabenerhöhung ab.

Der Tourismus ist für viele Städte und Gemeinden im Freistaat Thüringen einer der wichtigsten Wirtschaftsbereiche und Finanzierungsquellen. Vom Tourismus profitieren die Gäste, die Einwohner, eine Vielzahl von Branchen und die Kommunen selbst.

Eine gute touristische Infrastruktur mit attraktiven Angeboten und regionalen Besonderheiten muss nicht nur erhalten, sondern stetig verbessert werden.

Die hierfür erforderlichen Mittel müssen in fairer Partnerschaft sowohl von der öffentlichen Hand als auch aus privaten Mitteln und vor allem von all denen aufgebracht werden, die vom Tourismus partizipieren.

Die Präsidentin des DEHOGA Thüringen, Gudrun Münnich führt dazu aus: „Bislang, so jedenfalls die Erkenntnis des DEHOGA Thüringen, trägt die Thüringer Hotellerie durch eigene Marketingmaßnahmen erheblich zur Imagebildung und damit auch zur Tourismusfinanzierung bei und leistet einen wesentlichen Beitrag zur wirtschaftlichen Prosperität von der auch anderen Branchen, als auch die Kommunen und der Freistaat, umfassend profitieren. Das Gastgewerbe in Thüringen ist ein bedeutender Arbeitgeber und Ausbilder vor Ort und somit weit mehr als nur ein Wirtschaftsfaktor. Wenn aber die Angebote der Hotellerie nicht attraktiv und das Preis-/Leistungsverhältnis nicht wettbewerbsfähig bleiben, dann wird der Standort touristisch uninteressant.“

Das Thüringer Gastgewerbe bekennt sich zu seiner Verantwortung, die auch in der Finanzierung eines Teils des touristischen Gesamtangebots liegt. Dabei darf jedoch nicht im Ansatz verkannt werden, dass die Unternehmen des Gastgewerbes auch schon, wie andere gewerbliche Unternehmungen, die Gemeinden über die Gewerbesteuer mitfinanzieren.

„Neben dem Kurbeitrag und dem Fremdenverkehrsbeitrag“, so Dirk Ellinger, Hauptgeschäftsführer DEHOGA Thüringen, „erheben einige Thüringer Städte auch weitere, das Beherbergungsgewerbe bzw. der Übernachtungsgäste betreffend, belastende Abgaben, die als „Kulturförderabgabe“ über entsprechende Satzungsregelungen normiert wurden.“

Diese Abgaben sollen nur über ihren Namen suggerieren, dass sie für Tourismusfinanzierung verwendet würden, sind Steuern, die in den allgemeinen Haushalt fließen.

„Der DEHOGA Thüringen hat gegen solcherart Abgaben massive rechtliche Bedenken. Kommunale Aufwandsteuern sind nach unserer Überzeugung keinesfalls ein geeignetes Finanzierungsinstrumentarium. Das Thüringer OVG wird im Mai eine erste Normenkontrolle gegen die Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe in der Landeshauptstadt Erfurt, verhandeln.“, so Dirk Ellinger weiter.

Jede Form des Stopfens allgemeiner kommunaler Haushaltslöcher durch sachfremde Sonderabgaben eines einzelnen Wirtschaftszweiges lehnt der DEHOGA Thüringen  grundsätzlich ab.

„Investitionen in die touristische Infrastruktur und Vermarktung müssen als öffentliches Gut anerkannt und über Tourismusabgaben von allen direkten und indirekten Nutznießern angemessen refinanziert werden. Die kommunale Tourismusfinanzierung muss auf den bestehenden Instrumenten aufbauen, wobei andere Abgaben, eben wie Kulturförderabgaben, ausgeschlossen sein müssen. Eine zweckgebundene Mittelverwendung ist dabei ebenso eine Voraussetzung.“, so die Präsidentin abschließend.