PM 03/2020

Coronavirus-Auswirkungen auf das Gastgewerbe – DEHOGA Thüringen fordert Liquiditätshilfen

Erfurt, 06.03.2020 / Einer aktuellen Umfrage zufolge, welche deutschlandweit in dieser Woche realisiert wurde beklagen mehr als drei Viertel der teilnehmenden 10.000 Hotels, Restaurants und Caterer demnach Umsatzeinbußen.

•          76,1 Prozent verzeichnen bereits Umsatzrückgänge

•          90,4 Prozent melden Rückgänge bei Neubuchungen

Die Branche erwartet wirkungsvolle Sofortmaßnahmen wie Liquiditätshilfen, vereinfachtes Kurzarbeitergeld und die Umsatzsteuerreduzierung für Essen.

Die Auswirkungen der Ausbreitung des Coronavirus auf das Thüringer Gastgewerbe sind massiv und werden von Tag zu Tag drastischer, auch wenn bislang in keinem gastgewerblichen Betrieb des Freistaates ein Fall bei Gästen oder Mitarbeitern aufgetreten ist, welche zu direkten Maßnahmen geführt hat.

An der vorbenannten Umfrage nahmen in kurzer Zeit 400 Unternehmer aus Thüringen teil. Danach kann ein erstes Resümee auch für die Betroffenheit der Thüringer Betriebe des Gastgewerbes gezogen werden. Demnach haben die Unternehmer im Thüringer Gastgewerbe wenig Verständnis für Panikmache, verstehen gleichwohl die bestehenden Sorgen.

In der letzten Woche, insbesondere nach der Absage der ITB, folgten eine Vielzahl von Absagen von weiteren Großveranstaltungen, die die Absage kleinerer Veranstaltungen nach sich zogen. Damit sind Stornierungen, Rückgänge bei den Übernachtungsbuchungen und auch bei gastronomischen Umsätzen in Thüringen zu verzeichnen.

„Davon geht“, so Dirk Ellinger, Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Thüringen, „eben auch eine Signalwirkung mit Blick auf das gegenwärtige und zukünftige Buchungsverhalten aus.  Die Unternehmer im Thüringer Gastgewerbe erhalten täglich Absagen von bereits gebuchten Veranstaltungen aller Art und ebenso Übernachtungen. Die Folgen sind leider bislang nicht absehbar.“

 

Es ist zu konstatieren, dass Geschäftsreisen ausbleiben, wobei die Umsatzeinbrüche nicht nur das Businessgeschäft betreffen. Damit geht die Betroffenheit quer durch alle Betriebstypen, von der Familienfeier bis hin zur Firmenveranstaltung.

Einige Gastronomen berichten über einen Rückgang der Gästezahlen, was in Einzelfällen schon gegenwärtig zu Umsatzeinbrüchen im Vorjahresvergleich von bis zu 25 Prozent und darüber hinaus spürbar ist. Insbesondere die kleingeprägten Unternehmen im Gastgewerbe des Freistaates, welche mehr als 85 Prozent ausmachen, haben keinerlei wirtschaftliches Polster, um Umsatzausfälle, kompensieren zu können. Dies kann schnell zum Existenzrisiko für die Betriebe führen.

„Im Übrigen“, so Ellinger weiter, „ist auch die Verunsicherung der Unternehmer sehr groß, wie mit dieser Situation umzugehen ist. Dazu erreichen uns eine Vielzahl von Mails und Telefonanrufen. Fragen des Schadensersatzes, der Situation und Folgen bei behördlichen Anordnungen, der Übernahme von Aufwendungen durch Versicherungen, Tilgungsaussetzungen bei bestehenden Verbindlichkeiten, die Regelungen zum Kurzarbeitergeld und die Lohnfortzahlung für Mitarbeiter und viele weitere, bedürfen einer Klärung.“

Der DEHOGA Thüringen fordert an dieser Stelle:

Wir brauchen schnelle und vor allem unbürokratische Liquiditätshilfen für die Betriebe.

Eine sofortige Änderung der Kurzarbeitergeldregelung dergestalt, dass die Sozialabgaben vollständig erstattet werden und vor allem ein Anspruch auf Zahlung zum Zeitpunkt des Arbeitsausfalls und nicht erst ab Antragstellung besteht.

Die steuerlichen Erleichterungen durch Reduzierung des Umsatzsteuersatzes für Speisen. Dies würde sofort zur Verbesserung der Liquidität beitragen und die gastgewerblichen Betriebe vor allem nachhaltig stabilisieren, um auch die gewährten Liquiditätshilfen zurückzahlen zu können.