Mindestlohn
- exklusiv nur für Mitglieder -
Exklusiv für unsere Mitlgieder im DEHOGA Thüringen bieten wir Informationen zu folgenden Themen an:
Mindestlohn steigt auf 9,35 EUR brutto pro Stunde ab 01.01.2020
Für einen in Vollzeit beschäftigten Mitarbeiter steigt damit ab 01.01.2020 die durchschnittliche Bruttovergütung auf 1.621,00 EUR. Für einen in Teilzeit (z. B. 130 Stunden/Monat bzw. 30 Stunden/Woche) beschäftigten Mitarbeiter steigt die monatliche durchschnittliche Bruttovergütung auf 1.216,00 EUR.
Prüfen Sie Ihre Arbeitsverträge und passen Sie die vereinbarte Vergütung rechtzeitig an. Spätestens in der Lohn-/Gehaltsabrechnung Januar 2020 muss die Lohnerhöhung umgesetzt sein.
Mindestlohn und Minijob
Auch Aushilfen, ob nun volljährige Schüler, Studenten, Familienangehörige, Rentner etc. auf Minijob-Basis haben ab 01.01.2020 Anspruch auf die Mindestlohnerhöhung. Aufgrund der Geringfügigkeitsgrenze von monatlich 450,00 EUR ist zu beachten, dass der Mitarbeiter monatlich nur noch in einem Umfang von maximal 48,12 Stunden beschäftigt werden darf.
Wird die Reduzierung der monatlich zulässigen Arbeitszeit nicht beachtet, drohen dem Unternehmer finanzielle Einbußen, da der Minijob dann zum Midijob (sog. Übergangsbereich) und damit sozialversicherungspflichtig wird.
Informationen zum Mindestlohn
Als Mitglied im DEHOGA Thüringen können Sie auch im Internet mit besonderem Service rechnen. In folgenden Rubriken bieten wir nützliche Informationen und Downloads: