PM 07/2021

Perspektive sieht anders aus - DEHOGA fordert Öffnung und Vielfalt statt Monopol

Erfurt, 15.03.2021 / Am Freitagnachmittag wurden die auf Landesebene gültigen drei Verordnungen, die unterschiedliche Bereiche regeln, veröffentlicht. Diese gelten bis einschließlich 30. März.

Aus Sicht des DEHOGA Thüringen wird damit die weitere Schließung unserer gesamten Branche zementiert, eine Öffnungsperspektive im Ansatz nicht gegeben. Ministerpräsident Ramelow hatte in der Ministerpräsidentenkonferenz am 3. März noch eine Protokollerklärung abgegeben:

„Die alleinige Ausrichtung auf den Inzidenzwert muss aus Thüringer Sicht durch die Einbeziehung weiterer Indikatoren, darunter beispielsweise die Impfquote bei vulnerablen Gruppen und die Auslastung intensivmedizinischer Kapazitäten ergänzt werden.“

„Gleichzeitig mit dem schon im Februar erarbeiteten Stufenplan, sah dies nach Hoffnung aus, welche nunmehr völlig zerstört wurde. Die Thüringer Verordnungen gelten bis Ende März, damit schwinden die Hoffnungen für ein Ostergeschäft“, so Mark A. Kühnelt, Präsident des DEHOGA Thüringen.

„Gegenwärtig prüfen wir rechtliche Maßnahmen gegen diese Verordnung, weil aus unserer Sicht die Verhältnismäßigkeit nicht mehr im Ansatz gewahrt ist, die derzeitigen Maßnahmen dem Gleichheitsgrundsatz zuwiderlaufen und das Berufsverbot für unsere Branche dann fünf Monate andauert und keinerlei Aussicht auf Perspektive gegeben wird“, so Dirk Ellinger, Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbandes.

„Im Übrigen verweisen wir auch auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Saarbrücken, welches in seinem Beschluss darauf hinwies, dass im Rahmen der Beurteilung der Verhältnismäßigkeit von Grundrechtseinschränkungen nicht nur der sieben-Tage-Inzidenzwert eine Rolle spielen könnte. Jedenfalls muss die aktuelle Situation im Gesundheitswesen mit Berücksichtigung finden“, fährt Ellinger fort.

Dass eine Öffnungsperspektive mit Hygienekonzepten, Lüftung und Erfassung der Gästedaten verbunden sein muss, ist völlig klar.

Aber anstelle einer einzigen App in Monopolstellung wirbt der DEHOGA Thüringen für Vielfalt durch freien Wettbewerb. Die Politik solle dabei lediglich den ordnungspolitischen Rahmen bilden und die Anforderungen definieren unter denen die Anbieter den Zugang zu den Schnittstellen der Gesundheitsämter erhalten. Dabei dürfe auch die APP „DARFICHREIN“ nicht vergessen werden, die bereits seit Sommer 2020 eine fertige und marktfähige Lösung darstelle und bereits vom Thüringer Gastgewerbe etabliert und genutzt wird.

DEHOGA Präsident Mark A. Kühnelt: „Wir brauchen keine einzelne Wunderwaffe, sondern lediglich die Bereitstellung der Schnittstelle zu den digitalen Programmen der Gesundheitsämter wie SORMAS oder MIKADO. Es gibt bereits eine Vielfalt an geeigneten Anbietern, die auch datenschutzkonform funktionieren.“

Der DEHOGA Thüringen unterstützt ausdrücklich eine zentrale Verknüpfung über eine Schnittstelle an die Gesundheitsämter, wobei nach den hier vorliegenden Informationen die entsprechende Software SORMAS nicht vollständig in den Thüringer Gesundheitsämtern bislang jedenfalls zum Einsatz kommt.

Nur der freie Wettbewerb bringt uns leistungsfähige Lösungen zu dauerhaft kostengünstigen Konditionen. Für die Gäste wird das Angebot ohnehin kostenfrei angeboten, so dass es unerheblich ist, ob Gäste eine, zwei oder drei Kontakterfassungs-App auf dem Handy haben.

Grundsätzlich ist der DEHOGA Thüringen gegenüber jeder Lösung offen, auf Unverständnis stößt jedoch, dass staatlicherseits eine entsprechende Lösung als Monopollösung geschaffen werden soll.

„Die Landesregierung sollte den bereits angelaufenen Prozess unterstützen und durch eine Bereitstellung des Schnittstellen-Managements die rasche Umsetzung in allen Landkreisen beschleunigen. Damit würde ein weiterer konkreter Schritt zur dauerhaften Öffnung unserer gastgewerblichen Betriebe noch vor Ostern umgesetzt“, so Dirk Ellinger, Hauptgeschäftsführer DEHOGA Thüringen.