PM 13/2021

Delegierten des DEHOGA Thüringen fordern Klarheit und Unterstützung für das Gastgewerbe – PCR-Tests für Mitarbeiter nicht umsetzbar

Erfurt, 17.11.2021 / „Schon wieder gibt es massive Einschränkungen in allen Betrieben des Gastgewerbes im Freistaat. Im Grundsatz begrüßen wir klare Regelungen, welche dem Ziel der Pandemiebekämpfung dienen, ausdrücklich. Aber nach 20 Monaten Pandemie ist es mehr als enttäuschend, wenn nach Monaten der Schließung, die chaotischen Verordnungsregelungen mit 22 teilweise unterschiedlichen Allgemeinverfügungen in den Landkreisen und kreisfreien Städten, wo kaum jemand durchsehen kann, nunmehr ohne erkennbaren Plan, wieder solche massiven Einschränkungen getroffen werden, die im Ergebnis zur faktischen Unmöglichkeit eines Betriebes im Gastgewerbe und der Veranstaltungswirtschaft führen.“, so Mark A. Kühnelt der Präsident des DEHOGA Thüringen e.V.

Die Delegierten des DEHOGA kritisieren die nicht zu Ende gedachten und häufig unklaren Regelungen, vielfachen Regelungslücken und fehlende Konzepte. Seit dem Sommer fordert der DEHOGA Thüringen von der Thüringer Gesundheitsministerin eine klare Perspektive für den Herbst und Winter. Stattdessen kommen immer neue Einschränkungen auf die massiv von der Pandemie hart getroffene Branche zu.

Wir brauchen, so die Delegierten des DEHOGA Thüringen einhellig, nicht immer weitere verwirrender Regelungen und Sanktionen, sondern klare Aussagen, eben auch bei der Umsetzung der 2G-Regelung, bezüglich der Mitarbeiter, wenn diese sich nicht impfen lassen können oder bislang nicht geimpft sind. Die nun in der heutigen Muster-Allgemeinverfügung normierten PCR-Tests (48 Stunden Gültigkeit) für ungeimpfte Mitarbeiter sind aufgrund der mangelnden Testkapazitäten und dazu der zeitlichen Verfügbarkeit, weil eben das Gastgewerbe auch abends und am Wochenende arbeitet, nicht tragbar. Ferner ist die Frage nicht abschließend klar, wer diese Tests bezahlen muss, liegen doch gegenwärtig die Kosten zwischen 80 und 130 Euro. Egal wer am Ende zur Kasse gebeten wird, eine weitere Abwanderung der Mitarbeiter ist somit vorprogrammiert.

„Die Aussage des Gesundheitsministeriums,“ so Kühnelt, „ohne Arbeit keinen Lohn, wenn die Mitarbeiter auf der Grundlage der Anforderungen nicht eingesetzt werden können“, „halten wir jedenfalls für rechtlich nicht akzeptabel und nicht im Ansatz in der Praxis für umsetzbar. Die Politik die von unseren Unternehmen und den Mitarbeitern weiteres Sonderopfer verlangt oder sogar erzwingt, muss dafür einen entsprechenden Ausgleich in Form von weiteren Corona-Hilfen zahlen. Dies ist nicht im Ansatz von uns gewollt, weil wir unsere Arbeit als Dienstleister für unsere Gäste erbringen wollen. Wenn dies aber nahezu unmöglich ist, macht es keinen Sinn Betriebe zu öffnen, wo keine Gäste kommen und sogar von der Gesundheitsministerin von betrieblichen Weihnachtsfeiern abgeraten wird.“

Alle anwesenden Unternehmer im Thüringer Gastgewerbe haben von einem extremen Einbruch des anstehenden Weihnachtsgeschäfts und massiven Stornierungen berichtet.

„Die Verunsicherung bei den Unternehmern aber auch bei den Gästen ist sehr hoch – hierbei ist eben auch die Politik gefordert Perspektiven zu geben, genau das vermissen aktuell die Unternehmer im Gastgewerbe des Freistaates.“, so Dirk Ellinger, Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Thüringen.

Es müssen klare und umsetzbare Regelungen her, die auch praxistauglich sind, so die eindeutige Forderung der Unternehmer im Thüringer Gastgewerbe.

Beispielsweise ist die Umsetzung eines Testkonzeptes an Schulen zwingend erforderlich. Insofern kann seitens des DEHOGA Thüringen nur Unverständnis über die Positionierung des Bildungsministers bezüglich der Testpflicht an Schulen geäußert werden. Wie soll ein Unternehmer oder Mitarbeiter die „Teilnahme an einer regelmäßigen Testung im Rahmen eines verbindlichen Testkonzeptes...“ einschätzen – es kann dabei nur eine entsprechende Bescheinigung der Schule in Betracht kommen.

Ferner ist für die Praxis völlig unklar, wie die Identität der „..nachweisenden Person..“ festgestellt werden soll. Nach diesseitiger Einschätzung muss und kann davon ausgegangen werden, dass der Impfnachweis, zumeist elektronisch vorgelegt (im Rahmen der App), ausreichend sein muss.

Dazu führt Dirk Ellinger weiter aus: „Es gibt keine Ausweis- bzw. Passmitführungspflicht. Auch müssen Schüler ihren Schülerausweis keineswegs mitführen. Bei Kindern, welche nicht eingeschult sind, würde es unter dieser Maßgabe keinerlei Identitätsnachweis geben. Die Vorschrift führt dazu, dass alle Gäste zurückzuweisen wären, welche zwar einen Impf-/Test- oder Genesenen-Nachweis hätten, aber kein Identitätsnachweis vorlegen könnten. Diese weiter ausufernde Bürokratie kann auch in der Umsetzung der Regelungen nicht auf Akzeptanz stoßen.“

Die Delegierten des DEHOGA Thüringen e.V. fordern von der Politik ein klares Bekenntnis zu finanziellen Hilfen für die Branche, wo auch die Zahlungen an unsere Mitarbeiter vollumfänglich zum Ansatz kommen müssen.