PM 14/2021

Massive Corona-Einschränkungen gefährden das Thüringer Gastgewerbe – Sperrstunde für 2G-Gäste realitätsfremd

Erfurt, 23.11.2021 /„Mit den heute verkündeten Maßnahmen, welche zu weiteren massiven Einschränkungen im Gastgewerbe führen, wird die Öffnung der gastgewerblichen Betriebe und die Erzielung von dringend notwendigen Umsatz immer schwieriger und betriebswirtschaftlich in vielen Fällen nicht mehr darstellbar. Wenn die Betriebe des Gastgewerbes wieder ein Sonderopfer bringen müssen brauchen wir entsprechende weitere massive finanzielle Unterstützung.“, so Mark Kühnelt, Präsident des DEHOGA Thüringen e.V.

Um eine erneut drohende Pleitewelle zu vermeiden und die Arbeitsplätze im Gastgewerbe als wichtigsten Leistungsträger im Thüringer Tourismus auch im zweiten Corona-Winter zu halten, werden zukunftssichere Corona-Hilfen, die auch die vollständige Vergütung der Mitarbeiter abdecken notwendig. Dabei wird ausdrücklich die bereits angekündigte Verlängerung des Kurzarbeitergeldes und die Fortsetzung der Überbrückungshilfe III Plus bis Ende März 2022 begrüßt, jedoch muss es hier dringend Verbesserungen geben.

Der DEHOGA Thüringen unterstützt ebenso Maßnahmen die geeignet sind die gegenwärtige Pandemie zu bekämpfen. Dazu gehört natürlich auch der Aufruf an alle Unternehmer, Mitarbeiter und Gäste sich impfen zu lassen. „Leider, so Kühnelt weiter, „ist es aber wieder inakzeptabler Aktionismus aus dem Thüringer Gesundheitsministerium, der gerade unsere Branche zum Lockdown durch die Hintertür zwingt“.

„Regelungen die keiner versteht und die objektiv unmöglich sind, werden kaum auf Akzeptanz stoßen können und es steht dabei ohnehin tatsächliche Vollzug in Frage. Erst in der letzten Woche wird eine PCR-Test-Pflicht, gegen unsere massiven Warnungen per Muster-Allgemeinverfügung, bei Mitarbeitern im Gastgewerbe wo 2 G gilt, welche nicht geimpft oder nicht genesen sind, durchgesetzt und den Landräten, welche diese nicht umsetzen, weil sie wissen, dass PCR-Test-Kapazitäten knapp sind und die Ergebnisse bis teilweise erst nach vier Tagen vorliegen, gedroht. Gestern wird dann zurückgerudert, weil die rechtliche Grundlage fehlt.  Das war aber schon spätestens am Freitag nach der Abstimmung im Bundesrat klar, weil dieser dem Gesetzesvorhaben „Infektionsschutzgesetz“ so zugestimmt hatte.“, zeigt sich Dirk Ellinger, Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Thüringen, aufgebracht.

Es ist für den DEHOGA Thüringen nicht hinnehmbar, wenn in der heutigen Pressekonferenz von Frau Ministerin Werner wieder die Aussage das Bars und Diskotheken geschlossen werden müssten weil:

„...wir wissen auch aus alten Untersuchungen das viele Ansteckungen genau in diesen Setting Clubs, Bars und Diskotheken, stattgefunden haben.“ (ab Minute 9:10)

„Diese Behauptungen sind jedenfalls nach diesseitigen Informationen durch nichts unterlegt. Wenn Frau Werner die „Heinsberg-Studie“ meint oder von dem Ursprung „Ischgl“ ausgeht, so kann dies nicht zutreffend sein, weil wir im Gastgewerbe insgesamt während der gesamten Pandemie Infektionsschutzkonzepte erstellt und umgesetzt haben. Damit werden die Unternehmer und die Mitarbeiter in unserer Branche diskreditiert“, so Kühnelt abschließend.

„Beispielgebend für die Inkonsistenz der Regelungen“, so Ellinger weiter, „sei die Sperrstunde genannt. Wir reden über eine Pandemiebekämpfung. Wenn im Gastgewerbe ohnehin schon 2G gilt, warum dann noch weitere Beschränkungen und vor allem Einschränkungen der Möglichkeiten wenigstens noch einige Feiern zu realisieren?

Die Begründung der Sperrstunde soll mit den Ausgangsbeschränkungen begründet sein. Die Ausgangssperre gilt für nicht geimpfte und nicht genesene Personen. Im Gastgewerbe gilt die 2G-Pflicht (Ausnahme: Beherbergung von Geschäftsreisenden 3G [beruflich veranlasst]) – also dürfen diese Personen, für die die Ausgangssperre gilt ohnehin nicht in gastgewerbliche Betriebe. Im Gegensatz dazu dürfen aber Übernachtungsgäste bewirtet werden. Also wenn noch Feiern bislang nicht storniert sind, dürften die Übernachtungsgäste nach 22.00 Uhr noch feiern, weil jedenfalls nach dem bisher vorliegenden Entwurf diese noch bewirtet werden dürfen, die anderen Gäste müssten aber aufgrund der Sperrstundenregelung die Räumlichkeiten verlassen.“