PM 03/2023

Mehrwegverpackungen – weiterhin keine Antworten auf Umsetzungsfragen

Erfurt, 17.03.2023 / Nach der jüngsten Umfrage des DEHOGA Thüringen e.V. sagen 6 von 10 befragten Unternehmern (57,2 Prozent) auf die Frage der aktuellen Belastungen, dass die unablässig steigende Bürokratie eine weitere massive Herausforderung darstellt. Dies bezieht sich auch auf die seit 01.01.2023 geltende Pflicht zum Angebot von Mehrwegverpackungen.

Dazu führt Mark A. Kühnelt, Präsident des DEHOGA Thüringen aus: „Grundsätzlich steht das Gastgewerbe in Thüringen für Nachhaltigkeit, dies ist Teil unseres Angebotskonzeptes und natürlich auch zunehmend eine Forderung unserer Gäste, welcher wir uns auch gern stellen. Aber es ist immer wieder das Gleiche, gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht und Verbote sind in den seltensten Fällen der richtige Weg, jedenfalls dann nicht, wenn sie die Realität nicht berücksichtigen.“

Die Verpflichtung zum Angebot von Mehrwegverpackungen trifft alle Anbieter, sofern sie nicht davon ausgenommen sind.

„Und genau hier“, so Dirk Ellinger, Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Thüringen e.V., „beginnt die Unklarheit. Von der Pflicht ausgenommen sind kleinere gastgewerbliche Betriebe, wie Imbisse, in denen insgesamt maximal fünf Beschäftigte arbeiten und auch die Betriebe, die eine Ladenfläche von nicht mehr als 80 Quadratmetern haben. Wie die Bemessung erfolgt und die Fläche zu berechnen ist, ist bislang mir jedenfalls nicht klar. Gleiches gilt für die Zuständigkeit bei Kontrollen, da gibt es die unterschiedlichsten Aussagen, wer nun dafür zuständig ist. Wenn der Adressat der Rechtsnorm, nämlich der gastgewerbliche Unternehmer, diese umsetzen muss, dann muss er diese ohne besondere Expertise verstehen können.“

Von den befragten Unternehmern im Thüringer Gastgewerbe sagen 46,5 Prozent, dass sie von dem neuen Gesetz nicht betroffen sind und 31,1 Prozent der befragten Unternehmer bieten Mehrwegverpackungen an.

 

Eine große Herausforderung sind die unterschiedlichen Systeme, welche auch unterschiedliche Behältnisse anbieten und somit die Schwierigkeit besteht, dass eben nicht mehrere Systeme parallel angeboten werden können.

„Als Dienstleister für unsere Mitgliedsunternehmen wollen wir gern zur Umsetzung beraten, doch leider sind immer noch offene Fragen die es zu klären gilt. Der seitens des Ministeriums für Februar angekündigte Leitfaden, soll nunmehr im April / Mai kommen, da stellt sich doch die Frage wer seine Hausaufgaben nicht macht. Natürlich sind wir auch mit Systemanbietern im Gespräch um praxistaugliche Empfehlungen zu geben, aber wir hätten uns seitens der Politik mehr Augenmaß auf die Umsetzungszeit gewünscht,“ so Ellinger weiter.

Allerdings besteht die Verpflichtung grundsätzlich die vom Kunden mitgebrachten Gefäße zu befüllen. Völlig ungeklärt ist dabei jedoch die Frage der Haftung für ungereinigte Behältnisse. Dies ist für viele der befragten Unternehmer eine Verunsicherung.

Aber nicht nur die Unternehmer, auch die Verbraucher sind verunsichert. So sagen 59,1 Prozent der befragten gastgewerblichen Unternehmer im Freistaat, das keine Nachfrage nach Mehrwegverpackungen zu verzeichnen sei und 34,1 Prozent sprechen von einer geringen Nachfrage.

„Genau das war und ist unsere Forderung an die Politik, Rechtsnormen zu machen, welche klar und verständlich und damit praxistauglich sind. Es kann nicht angehen, dass wieder einmal unsere Unternehmer und unsere Gäste mit völlig unverständlichen Regelungen und darauf basierenden Erwartungen es irgendwie umsetzen sollen. Auch da hätten wir uns Erprobungen und längere Zeit für eine Umsetzung gewünscht, gerade nach der extremen Coronakrise und der aktuellen Herausforderung der Energiekrise und der allgemeinen Inflation“, so Kühnelt abschließend.