Pressemitteilung 01/2013
Stadt Suhl setzt Tourismusabgabe aus
Oberbürgermeister Dr. Jens Triebel reagiert auf rechtliche Bedenken des Thüringer Landesbeauftragten für Datenschutz
Erfurt, 03. Januar 2013 / Mit einem Schreiben vom 20. Dezember 2012 informierte der Suhler Oberbürgermeister Dr. Jens Triebel die Hoteliers der Stadt, „dass die … Datenerhebung sowie die Kassierung der Tourismusabgabe ab sofort bis auf Weiteres nicht vorzunehmen ist“.
Er reagierte damit auf das Schreiben des Thüringer Landesbeauftragten für Datenschutz, Dr. Lutz Haase, welcher vom DEHOGA Thüringen um Prüfung der Erfurter Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe bezüglich der Verletzung des Datenschutzes betraut worden war:
"In diesem Zusammenhang möchte ich Sie darüber in Kenntnis setzen, dass die Städte Suhl, Eisenach und Gera bislang über keine gültige Satzung zur Kulturförderabgabe verfügen, die Erhebung personenbezogener Daten zur Kulturförderabgabe rechtfertigt. Wie festgestellt wurde, erheben die dortigen Beherbergungsstätten auf Veranlassung der Kommunen personenbezogene Daten ihrer Gäste ohne rechtliche Grundlage." – so der Thüringer Landesbeauftragte für Datenschutz in seinem Schreiben.
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Juli 2012 waren die Beherbergungsbetriebe in Suhl, wie auch in den anderen Thüringer Städten, welche eine Bettensteuer erheben, von der Stadtverwaltung angehalten, formlos den Grund des Aufenthaltes beim Gast zu erfragen und danach die Tourismusabgabe zu erheben und an die Stadt abzuführen. Die Satzung der Stadt Suhl über die Erhebung einer Tourismusabgabe vom 27. Juni 2011 blieb jedoch unverändert.
„Trotz der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, mehrfach geäußerter und dargelegter datenschutzrechtlicher Bedenken und eines vorgelegten Gutachtens, welches diese Bedenken unterstreicht, und der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 27. November 2012, welches die Datenerhebung aufgrund der Veranlassung der Übernachtung in beruflich oder privat für unzulässig hält, haben die Städte Eisenach, Gera, Erfurt und Suhl die Bettensteuer weiter erhoben. Nur die Stadt Jena hob ihre Satzung im September 2012 auf“, resümiert Dirk Ellinger, Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Thüringen die Vorgehensweise. „Es bleibt zu hoffen, dass der Suhler Stadtrat diese Entscheidung trägt und nicht beschließt wie die Städte Erfurt und Eisenach mit einer neuen Satzung weiter zu experimentieren. Sehr gespannt sind wir immer noch auf die vom Thüringer Landesbeauftragten für Datenschutz bis zum 31. Dezember 2012 geforderten Stellungnahmen der Städte bezüglich der datenschutzrechtlichen Bedenken.“