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PM 17/2017 Erfurter Bettensteuersatzung partiell unwirksam

11.07.2017

Die Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe in der Landeshauptstadt Erfurt war Gegenstand vom DEHOGA Thüringen unterstützter Verfahren. Am 23.Mai 2107 kam es vor dem Thüringer Oberverwaltungsgericht zur lang ersehnten mündlichen Verhandlung.

Nunmehr liegt das Urteil vor. Demnach erklärt das OVG den § 2 Abs. 4 der  Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe für Übernachtungen in der Landeshauptstadt Erfurt (KASErf) vom 7. Dezember 2012 für unwirksam. Im Übrigen wurde die Satzung nicht beanstandet.

 

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