Trinkwasser- und Lebensmitteluntersuchung

Trinkwasserproben auf Legionellen

Die Trinkwasserverordnung schreibt die Prüfung des Wassers auf Legionellen in Trinkwasseranlagen vor.

Der Untersuchungspflicht auf Legionellen unterliegen Unternehmer oder sonstige Inhaber einer Trinkwasser-Installation:

  • in der Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit abgegeben (Hotels) wird und
  • die eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung enthält und
  • die Duschen oder andere Einrichtungen enthalten, in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt (also nicht das Handwaschbecken in der Toilette des Restaurants)

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Trinkwasseruntersuchung

Mikrobiologische Untersuchung des Trinkwassers

In der Trinkwasserverordnung heißt es: „Trinkwasser muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit insbesondere durch Krankheitserreger nicht zu befürchten ist.“

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Lebensmitteluntersuchungen

Auch Lebensmittel sollten in bestimmten Fällen  untersuchte werden, insbesondere wenn sie für den Verkauf als Handelsware  Rahmen oder ähnlichen bestimmt sind. So sollten beispielsweise regelmäßig selbst hergestellte und für den Verkauf bestimmte Wertkonserven einer Untersuchung unterzogen werden. Auch dafür hat Ihr DEHOGA Thüringen eine Rahmenvereinbarung geschlossen.

Achtung: In diesem Fällen müssen auch die Angaben auf dem Etikett und das Mindesthaltbarkeitsdatum den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Gern beraten wir sie dazu auch.

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Weiter Informationen finden Sie unter:

Unser Seminarangebot des DEHOGA Thüringen KOMPETENZZENTRUMs

Achtung, Hygienekontrolle!

Nach diesem Seminar überstehen Sie mit Leichtigkeit die nächste Hygienekontrolle.

  • Hygiene im Alltag – Vorschriften und Anforderungen
  • Beispiele für die tägliche Umsetzung
  • Checklisten und Dokumente
  • Schulungspflichten (Mitarbeiter-Belehrungen)

 

Weitere Informationen und Termine finden Sie hier.