Exklusiv als Mitglied: Die betriebliche Rechtsschutzversicherung
Ab dem 1. Januar 2023 werden Sie als Mitglied des DEHOGA Thüringen e.V. automatisch rechtsschutzversichert sein. Ihr Versicherungsschutz besteht aus dem Unternehmer-Rechtsschutz (Baustein A) und dem Spezial-Straf-Rechtsschutz (Baustein S). Diese zwei Bausteine decken die wichtigsten Bereiche Ihres unternehmerischen Risikos auch als Arbeitgeber ab. Der neue inkludierte Rechtsschutz-Gruppenvertrag ergänzt ideal die rechtliche Beratung Ihres Verbandes, die Sie natürlich weiterhin im gewohnten Umfang in Anspruch nehmen können.
Umfang der Rechtsschutzversicherung
Baustein A
Arbeitgeber-Rechtsschutz
Wer ist versichert?
- Sie als Betreiber des gastgewerblichen Betriebes, mit dem Sie Mitglied im DEHOGA Hessen sind
- Die von Ihnen beschäftigten Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit in Ihrem Mitgliedsbetrieb
Was beinhaltet der Baustein A?
- Arbeits-Rechtsschutz, einschließlich Rechtsschutz für die gerichtliche Abwehr von Ansprüchen nach dem AGG im Zusammenhang mit der Anbahnung von Arbeitsverhältnissen
- Schadenersatz-Rechtsschutz
Leistung ab dem Widerspruchsverfahren
- Sozial-Rechtsschutz
- Steuer-Rechtsschutz
- Verwaltungs-Rechtsschutz in Angelegenheiten des gewerblichen Bereichs
Leistungen ab der 1. gerichtlichen Instanz
Baustein S
Spezial-Straf-Rechtsschutz
Wer ist versichert?
- Sie als Betreiber des gastgewerblichen Betriebes, mit dem Sie Mitglied im DEHOGA Hessen sind
- Die von Ihnen beschäftigten Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit in Ihrem Mitgliedsbetrieb
- freie Mitarbeiter, Mitarbeiter von Fremdfirmen und Zeitarbeitskräften in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für Ihren Mitgliedsbetrieb
Was beinhaltet der Baustein S?
- Spezial-Straf-Rechtsschutz
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Darüber hinaus folgende Leistungen
- Forderungsservice
- Rechtsschutz für Mediationsverfahren