PM 06/2025

NGG mobilisiert erneut – Kritik am eigenen Wirtschaftsbereich

Erfurt, 8. September 2025 / Der DEHOGA Thüringen kritisiert die aktuelle Kampagne der NGG: Statt die Interessen ihrer Mitglieder zu vertreten und bessere Rahmenbedingungen zu fordern, blockiert die Gewerkschaft dringend notwendige Reformen.

Grundsätzlich“, so Mark A. Kühnelt, Präsident des DEHOGA Thüringen e.V., „sollte die NGG ihre Mitglieder im Blick haben und auch für bessere Branchenbedingungen einstehen. Leider beobachten wir aktuell das Gegenteil. Nach der Aktion zu unserem Branchenanliegen Nummer 1 – der Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen – kommt nun die Aktion gegen die dringend erforderliche Änderung des Arbeitszeitgesetzes.“

Die derzeitige Grenze von acht, maximal zehn Stunden pro Tag passt nicht mehr zur Arbeitsrealität – nicht nur in unserer Branche. Ob bei großen Veranstaltungen, bei Minijobbern oder in saison- und wetterabhängigen Betrieben: Es gibt zahlreiche Situationen, in denen selbst mit bester Personalplanung die starre Tagesgrenze nicht praktikabel ist. Auch viele Beschäftigte wünschen sich, ihre Arbeitszeit auf zwei, drei oder vier längere Arbeitstage zu konzentrieren.

„In allen europäischen Ländern gilt eine Wochenarbeitszeit von 48 Stunden – nur in Deutschland der Acht-Stunden-Tag mit einer Höchstarbeitszeit von zehn Stunden pro Tag. Für die Flexibilität im Gastgewerbe, aber auch für die unzähligen Mitarbeitenden und insbesondere die Aushilfen bei Veranstaltungen, die nach ihrem Hauptjob arbeiten – und dies aus unterschiedlichen Motivationen, aber sicherlich nicht gegen ihren Willen tun –, brauchen wir dringend die seit Jahren geforderte Änderung des Arbeitszeitgesetzes. Dabei geht es nicht um eine Ausweitung der Arbeitszeit, sondern um eine bessere Verteilung im Sinne der Gäste und der Beschäftigten“, so Dirk Ellinger, Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Thüringen.

Aktuell werden die Arbeitszeiten und die geleisteten Überstunden auf die Regionen in Thüringen heruntergebrochen, und es wird behauptet, dass massiv Überstunden zu Lasten der Beschäftigten geleistet würden. Die von der NGG genannten Zahlen verzerren das Bild und vermitteln damit einen völlig falschen Eindruck, da nur die absoluten Zahlen der Überstunden genannt werden – die im Vergleich zur Gesamtwirtschaft jedoch im Gastgewerbe unterdurchschnittlich ausfallen.

Nach Daten des Mikrozensus 2024, die auch in der von der NGG veröffentlichten Meldung aufgegriffen werden, wurden im Jahr 2024 pro Beschäftigten im Gastgewerbe (Deutschland) 9,8 Überstunden geleistet. In der Gesamtwirtschaft waren es 30,7 Überstunden. Die amtliche Statistik, die sich ebenfalls auf den Mikrozensus 2024 bezieht, zeichnet hier ein aussagekräftigeres Bild, indem sie auf den Anteil der Beschäftigten eingeht, die Überstunden geleistet haben. Nach aktuellen Angaben des Statistischen Bundesamtes leisteten lediglich sechs Prozent der Beschäftigten im Gastgewerbe im Jahr 2024 Überstunden[1]. Im Branchenvergleich war damit der Anteil im Gastgewerbe am geringsten.

„Grundsätzlich sind wir im Gastgewerbe Dienstleister und bieten unsere Leistungen dann an, wenn unsere Gäste diese nachfragen. Wer als Unternehmer im Gastgewerbe am Markt bestehen will, braucht motivierte Mitarbeiter und muss entsprechend gute Arbeitsbedingungen bieten. Im Übrigen müssen Überstunden nach unserem geltenden Manteltarifvertrag bezahlt oder dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben werden“, erklärt Kühnelt.

Deshalb ist es so wichtig, dass die von der Bundesregierung geplante Umstellung von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit – so, wie es auch die EU-Arbeitszeitrichtlinie vorsieht – jetzt schnell auf den Weg gebracht wird.

„Mit diesen Aktionen, die sicherlich nicht im Interesse der Mitarbeitenden sind, zeigt die NGG einmal mehr, dass sie nicht gestalten, sondern Klassenkampf betreiben will“, so Ellinger abschließend.


[1] siehe destatis-Meldung vom 24. Juli 2025 https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/07/PD25_N038_13.html

 

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