Erfurt, 19.12.2025 / In der heutigen Sitzung des Bundesrates wurde das Steueränderungsgesetz 2026 beschlossen. Darin enthalten ist das, seit Jahren geforderte Branchenanliegen des Gastgewerbes, auf steuerliche Gleichbehandlung von Lebensmitteln, enthalten. Damit sinkt die Umsatzsteuer auf Speisen im Gastgewerbe zum 1. Januar 2026 auf 7 Prozent.
Diese Maßnahme ist dringend erforderlich, weil gerade im Gastgewerbe des Freistaates Thüringen die Kosten überdurchschnittlich gestiegen sind und über den Preis kaum vollständig umgelegt werden konnten. Insofern sind die Erträge der Unternehmen in den letzten Jahren zum Teil über ein vertretbares Maß hinaus gesunken. Dies führt immer mehr zu Betriebsaufgaben, weil Nachfolger nicht gefunden werden können.
Mark A. Kühnelt, Präsident des DEHOGA Thüringen, führt dazu aus: „Seit Jahren fordern wir die steuerliche Gleichbehandlung bei Lebensmitteln in der Gastronomie. Während der Corona Pandemie wurde dies befristet realisiert und trotz politischen Versprechen auf Entfristung und dem Versprechen des damaligen Bundeskanzlers, Olaf Scholz auf Entfristung, weder verlängert noch entfristet. Das Gastgewerbe im Freistaat Thüringen ist weiterhin stark belastet durch die Nachwirkungen der Corona-Pandemie, massiv steigende Kosten – insbesondere für Energie und frische Lebensmittel –, Konsumzurückhaltung der Verbraucher und eine zunehmende Bürokratie sowie den zum 1. Januar 2026 deutlich ansteigenden Mindestlohn.“
„Die Gleichbehandlung der Besteuerung der Lebensmittel“, so Dirk Ellinger, Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Thüringen, „war schon lange überfällig. Es ist nicht erklärbar warum Lebensmittel im Supermarkt mit 7 Prozent und zubereitet im Restaurant, mit 19 Prozent besteuert werden.“
Der DEHOGA Thüringen e.V. bedankt sich natürlich bei der Landesregierung für die Unterstützung des Branchenanliegens Nummer eins.
„Unsere Landesregierung hat Wort gehalten, uns dabei zu unterstützen, endlich für faire Bedingungen zu sorgen.“ so Kühnelt weiter.
„Es ist für Gäste und Kunden völlig unverständlich, warum Lebensmittel „to go“ oder außer Haus mit 7 Prozent und im Haus mit 19 Prozent besteuert werden. In diesem Zusammenhang von Subventionen zu sprechen ist völlig neben der Sache, weil eine Hingabe von Steuermitteln gerade nicht stattfindet, sondern eine jahrelange Ungleichbehandlung und Benachteiligung des Gastgewerbes endlich beseitigt wird.“ so Ellinger abschließend.