DEHOGA Thüringen klares Nein zu Verpackungssteuern – neues Bürokratiemonster befürchtet
Erfurt, 28. Mai 2025 / „Schon wieder entdecken Kommunen eine neue Einnahmenquelle und schon wieder beim Gastgewerbe, welches immer noch nicht auf dem Vor-Corona-Niveau bei den Umsätzen, aber bei den Kosten extreme Belastungen hinnehmen muss. Mit dem Urteil zur Tübinger Verpackungssteuer fühlen sich auch Thüringer Kommunen berufen, diese Einnahmequelle für sich zu erschließen“, so Mark A. Kühnelt, Präsident des DEHOGA Thüringen e.V.
Grundsätzlich steht der DEHOGA Thüringen für Nachhaltigkeit und hat ebenso wie die Kommunen Interesse daran, dass Müll nicht auf Wegen, Plätzen oder in Parks einfach weggeworfen wird. Ein sauberes Stadtbild und eine intakte Umwelt sind dem Tourismus aber auch dem Wohlbefinden aller zuträglich.
Hintergrund
Nach der am 1. Januar 2022 in Kraft getretenen Verpackungssteuersatzung[1] erhebt die Universitätsstadt Tübingen eine Verbrauchsteuer in Höhe von on 50 Cent auf Einwegverpackungen wie Kaffeebecher, 50 Cent für Einweggeschirr wie Pommesschalen und 20 Cent auf Einwegbesteck, sofern Speisen und Getränke darin bzw. damit für den unmittelbaren Verzehr an Ort und Stelle oder als mitnehmbares take-away-Gericht oder -Getränk verkauft werden. Zur Entrichtung der Steuer ist der Endverkäufer von entsprechenden Speisen und Getränken verpflichtet.
Das Bundesverfassungsgericht[2] hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die Satzung der Universitätsstadt Tübingen über die Erhebung einer Verpackungssteuer (Verpackungssteuersatzung) zurückgewiesen.
Dirk Ellinger, Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Thüringen, merkt an: „Die Steuer hat die Müllmenge nicht messbar reduziert, Mehrweg-Angebote von Restaurants und Cafés aber stimuliert – so das Ergebnis einer Doktorarbeit an der Universität Tübingen[3]. Wer also glaubt mit einer Verpackungssteuer den Verpackungsmüll zu reduzieren, kann auch seine Uhr abschaffen um zu hoffen das dies Einfluss auf die Zeit hätte. Das Ziel mit einer weiteren Belastung das Müllaufkommen zu reduzieren, steht in keinem Verhältnis vor dem damit verbundenen bürokratischen Aufwand, welcher insbesondere die kleinen Betriebe trifft.“
Der DEHOGA Thüringen ruft die Landesregierung auf, dem Beispiel Bayerns[4] zu folgen und kommunale Verpackungssteuern zu untersagen.
Die Kommunen fordern wir auf, wenn ernsthaft den Müllbergen zu Leibe gerückt werden soll, in den Dialog zu praktikablen Lösungen für mehr Mehrweg und weniger Abfall zu kommen und selbstredend den Umweltsündern mit höheren Strafen zu Leibe zu rücken.
„Ich bin sehr häufig mit meinem Hund in der freien Natur unterwegs und muss leider immer wieder und an den unterschiedlichsten Stellen sehen, dass Müll einfach weggeworfen wird. Nach meiner Einschätzung ist es aber in den wenigsten Fällen Verpackungsmüll aus der Gastronomie und warum unsere Branche für die Beseitigung nunmehr aufkommen soll, erschließt sich mir jedenfalls nicht“, so Kühnelt abschließend.
[1] www.tuebingen.de/verpackungssteuer
[2] Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 27.11.2024 - BvR 1726/23
[3] uni-tuebingen.de/universitaet/aktuelles-und-publikationen/pressemitteilungen/newsfullview-pressemitteilungen/article/studie-zur-wirkung-der-tuebinger-verpackungssteuer/
[4] www.bayern.de/herrmann-ministerrat-lehnt-kommunale-verpackungssteuer-im-freistaat-ab/