2023-12-20-Bettensteuer-EF

Kaum zu glauben – Landeshauptstadt Erfurt erweitert die Bettensteuer auf Geschäftsreisende

Die Bettensteuer ist eine zusätzliche bürokratische und finanzielle Belastung für unsere Branche und die Mitarbeiter sowie natürlich auch für unsere Gäste.

Die Landeshauptstadt Erfurt hatte seinerzeit bei der Einführung der Bettensteuer, welche Kultur- und Tourismusförderabgabe genannt wurde, nicht nur handwerkliche Fehler gemacht. Im Jahr 2011 wurde sie gegen den Widerstand der Branche eingeführt und galt seitdem für alle Übernachtungen welche nicht geschäftlich veranlasst waren. Die Einführung war alles andere als einfach, gab es doch umfassende Diskussionen der Gäste, welche nicht in den Amtsstuben, sondern an den Hotelrezeptionen stattgefunden haben. Die Umstellung der Systeme von Buchung bis Abrechnung war seinerzeit alles andere als einfach. Die öffentliche Diskussion war umfassend.

Möglicherweise war dies Anlass, es aktuell ganz anders zu machen – nämlich noch viel schlechter und schlimmer. Die Satzung wurde im November ohne Anhörung, ohne Beteiligung der Branche, ja nicht einmal mit Einbezug der städtischen Tourismusgesellschaft im Stadtrat geändert, nämlich der Gestalt das nunmehr alle Übernachtungen, auch die der Geschäftsreisenden, die Abgabe zu zahlen hätten. Und dies natürlich nicht mit einem Vorlauf das Verträge verhandelt, Vertragspartner informiert oder IT Systeme umgestellt werden können. Die Stadtverwaltung behandelte dies offensichtlich als geheime Verschlusssache.

Am gestrigen 20.12. wurden die ersten Beherbergungsbetriebe mit einem Schreiben der Stadtverwaltung informiert, dass ab 01.01.2024, also in 11 Tagen die neue Satzung gilt und diese umzusetzen ist. Das bedeutet nun, das die Geschäftsreisenden auch alle zur Bettensteuer, die nunmehr „Beherbergungssteuer“ benannt wird, heranzuziehen sind.

Dies ist neben den rechtlichen Bedenken, eine nicht hinzunehmende Aktion von Missachtung und Ignoranz seitens der Stadtverwaltung und des Stadtrates der Stadt Erfurt gegenüber dem Beherbergungsgewerbe der Stadt.

Es kann nicht angehen das weder die Branche, noch ihre Vertreter in den Prozess einer so weitreichenden und materiell belastenden Satzungsänderung einbezogen wurden, noch eine Umsetzung in einer Art und Weise, welche bislang jedenfalls nicht dagewesen ist, erfolgen soll.

Offensichtlich ist auch der Stadtverwaltung entgangen das wir als Branche gerade im Weihnachtsgeschäft sind, welches leider auch nicht dazu führen wird den Umsatz der Vor-Corona-Zeit zu erreichen, gleichwohl die Kosten extrem gestiegen sind.

Die Systemumstellung in unserer Branche ist gerade, aufgrund der extrem belastenden und leichtfertigen Entscheidung der Bundesregierung, welche in ihre chaotische Entscheidungsfindung die Mehrwertsteuersenkung für die Speisen in der Gastronomie zum 31.12.2023 auslaufen lässt, beauftragt oder am Laufen.

Wie die Umsetzung rechtlich, technisch und tatsächlich erfolgen, ist offensichtlich dem Stadtrat in seinem Beschluss im November nicht mal die Stellungnahme der Branchevertreter wert gewesen und der Verwaltung offensichtlich auch egal.

Danke auch im Namen unsere Mitarbeiter die nunmehr umfassenden Diskussionen mit offenen Ausgang und möglichen Absagen an den Rezeptionen führen müssen, weil die Gäste preissensibel sind und möglicherweise die Preiserhöhung gerade nicht akzeptieren werden.

Dies ist Förderung des Tagungs- und Veranstaltungstourismus für die Landeshauptstadt pur.

PS:

So genau nimmt es die Verwaltung auch nicht. In der Veröffentlichung der Satzungsänderung ist noch im § 9 Absatz 2 Satz 3 die Ausnahmeregelung für Geschäftsreisende enthalten.

Zur Prüfung der Angaben über beruflich zwingend erforderliche Übernachtungen sind der Erklärung geeignete Nachweise wie beispielsweise die erklärte Eigenbestätigung des Übernachtungsgastes nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck beizufügen.

 

Die Satzungsänderungen sind unter:

 https://www.erfurt.de/mam/ef/service/mediathek/publikationen/amtsblatt/2023/abl_2023_23.pdf