GEMA

Mitgliedermeldung GEMA

Der DEHOGA Thüringen e. V.  ist durch den DEHOGA Bundesverband Mitglied der Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V. (BVMV). Die BVMV hat mit der GEMA einen Gesamtvertrag geschlossen.

Danach erhalten Mitglieder der BVMV bzw. die Mitglieder der Mitgliedsverbände der BVMV einen Nachlass auf die Vergütungssätze, sogenannter „Gesamtvertragsnachlass“.

Als Mitglied des DEHOGA Thüringen e. V. sind Sie berechtigt, den Gesamtvertragsnachlass zu beanspruchen. Damit dem Mitgliedsunternehmen der Gesamtvertragsnachlass von der GEMA gewährt werden kann, meldet der Landesverband die Mitgliedschaft des Mitglieds und die Bestandsdaten an die GEMA, die diese Daten als Verantwortliche i.S.d. DSGVO verarbeiten wird.

Kategorie personenbezogener Daten / Daten

Mitgliederdaten, Kontaktdaten:

§  Dauer Mitgliedschaft: Datum Eintritt* / Austritt*

§  Kommunikationsdaten: E-Mail*, Telefon, Webseite, Ansprechpartner*

§  Nutzungsort Name*; Nutzungsort Straße*; Nutzungsort Hausnummer*; Nutzungsort PLZ*; Nutzungsort Ort*

§  Allgemeines: Bemerkungen (wenn erforderlich, Erläuterungen zu den vorgenannten, übermittelten Daten)

(* Zwingend mitzuteilende Daten)

Zweck der Datenverarbeitung

Datenübermittlung auf Grundlage des kollektiven Abschlusses des Gesamtvertrages durch die BVMV mit Verwertungsgesellschaften an die jeweilige Verwertungsgesellschaft als Grundlage zum Erhalt des Gesamtvertragsnachlasses an die GEMA.

Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Die Datenverarbeitung ist für das Vertrags- bzw. Vertragsanbahnungsverhältnis erforderlich.  

Empfänger:

BVMV und GEMA. Für die Einhaltung der Artikel 13 ff DSG-VO im Hinblick auf die Datenverarbeitung durch die GEMA ist diese unmittelbar den Betroffenen verantwortlich.

Zugriffsberechtigte:

Bei der GEMA werden die Daten vertraulich gehandhabt und nur Mitarbeitern im Rahmen der Rechteverwaltung zugänglich gemacht.

Eine Übermittlung personenbezogener Daten an Unternehmen / Dienstleister außerhalb der EU findet nicht statt.

Speicherdauer

Bis 10 Jahre nach Stellung des Mitgliedsantrages im jeweiligen Mitgliedsverband.

Widerspruchsmöglichkeit

Sie haben als Empfänger jederzeit die Möglichkeit, der Verarbeitung Ihrer Daten zu widersprechen. 

Rahmenvertrag GEMA

 Musikfolgen bei Veranstaltungen – Meldung an die GEMA

 Die GEMA wird wieder mehrere tausend Musikveranstalter anschreiben und einen Strafzuschlag in Höhe von 10 % für nicht eingereichte Musikfolgen für durchgeführte Veranstaltungen mit Livemusik (im Zeitraum Jan.-Juni 2016) erheben. Kulanter Weise wird auf den Strafzuschlag verzichtet, wenn die Musikfolgen bis spätestens 31.8.2017 der GEMA nachgereicht werden.

Musterschreiben der GEMA

FAQ zu Musikfolgen

 

Nach dem Urheberrecht genießen Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst für die von ihnen geschaffenen Werke rechtlichen Schutz.

Als Schöpfer der Werke steht ihnen das ausschließliche und alleinige Verwertungsrecht zu. Daraus ergibt sich, dass Werke nur mit vorheriger Einwilligung der Urhebers verwertet werden dürfen. Diese Einwilligung erteilt der Urheber natürlich nur gegen eine Vergütung, da sein geistiges Eigentum genutzt wird.

Die Interessen der Urheber vertritt die GEMA - Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte.

DEHOGA Mitglieder erhalten 20 % Nachlass auf die GEMA-Gebühren.

 

Tarifübersichten

Musikfolgen bei Veranstaltungen – Meldung an die GEMA

Die GEMA wird wieder mehrere tausend Musikveranstalter anschreiben und einen Strafzuschlag in Höhe von 10 % für nicht eingereichte Musikfolgen für durchgeführte Veranstaltungen mit Livemusik (im Zeitraum Jan.-Juni 2016) erheben. Kulanter Weise wird auf den Strafzuschlag verzichtet, wenn die Musikfolgen bis spätestens 31.8.2017 der GEMA nachgereicht werden.

Musterschreiben der GEMA

FAQ zu Musikfolgen