PM 02/2014

PM 02/2014 Mindestlohn – NGG beweist die Absurdität einer gesetzlichen Regelung

Erfurt, 14. Januar 2014 / In der vorherigen Woche machte die NGG Vorsitzende Michaela Rosenberger gleich in zwei Interviews zum Thema Mindestlohn einen Sprung nach vorn, der zeigt, dass gerade ein gesetzlicher Mindestlohn genau der falsche Weg ist.  

Am Montag in einem Interview in „Die Welt“ führte sie, auf die Frage nach Jobverlusten im Gastgewerbe aus: „Das müssen wir in Kauf nehmen. Ich bin nicht dazu da, den Arbeitgebern deren Geschäftsmodel zu entwerfen, sondern dazu, dass die Menschen, die arbeiten, am Ende des Monates ihre Miete zahlen können.“

Auf die Frage ob sie dann, wenn die Arbeitsplätze wegfallen dafür die Verantwortung übernimmt: “Warum? Geschäftsmodelle, die darauf beruhen, dass möglichst wenig gezahlt wird, sind schlecht“

Am Mittwoch im Interview mit der Bild-Zeitung toppte sie ihre Aussagen noch: „Das ist immer noch ein sehr niedriger Lohn (...)“. Sie ermahnt die Unternehmer, die Mitarbeiter entlassen müssen: „Das liegt sicher nicht an der Einführung des Mindestlohn (...), sondern ist im verfehlten Geschäftsmodell des Arbeitgebers begründet.“

Gudrun Münnich, Präsidentin des DEHOGA Thüringen, reagiert auf solche Aussagen empört.

„Ich habe ja ein gewisses Verständnis, das Frau Rosenberger sich als neue NGG Chefin profilieren will und muss, aber diese Art von Arroganz und Ignoranz ist wohl etwas fehl am Platz. Sie belehrt und diffamiert in einer Art und Weise die Unternehmer in unserer Branche, die nicht hinnehmbar ist. Diese Einlassungen beweisen, dass ein politisch festgelegter Mindestlohn immer neue, sich übertreffende Forderungen, bringen wird. Lohn ist und bleibt als ein Teil der Personalkosten eine  betriebswirtschaftliche und keine politische Kategorie. Auch immer neue Argumente, dass jemand seine Miete davon zahlen können muss, ändern daran nichts. Es geht zum einen um die Frage der gesellschaftlichen Preisakzeptanz und zum anderen, und dazu höre ich in der ganzen Diskussion leider nichts, den Nettolohn – denn davon wird die Miete gezahlt. Wenn vom Bruttolohn beispielsweise aufgrund der kalten Progression immer weniger übrig bleibt, so ist es doch wohl ein politisches Thema im Rahmen der Gesetzgebung, welches endlich dringend zu ändern ist, dafür sollte sich die Gewerkschaft stark machen und nicht mit großen Schritten dafür sorgen, dass die Unternehmen vom Markt verschwinden.“

„Die erheblichen Personalkostensteigerungen, die der Mindestlohn insbesondere in klassischen mittelständischen Betrieben, vor allem auch in Thüringen, nach sich ziehen wird, können und werden nicht umsatzneutral ausfallen. Erforderlich werdende Preissteigerungen werden sich negativ auf die Nachfrage auswirken. Wenn aufgrund gewerkschaftlicher Forderungen Jobvernichtung erfolgt, gibt es dafür eine gewerkschaftliche Mitverantwortung“, so Münnich weiter.

Dirk Ellinger, Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Thüringen, führte dazu aus:

“Wer kein unternehmerisches Risiko trägt kann leicht solche Forderungen erheben und arrogant urteilen. Ich empfehle Frau Rosenberger den Betriebsvergleich Gastgewerbe Thüringen. In Thüringen gibt es eine ausgeprägte Struktur von Kleinstbetrieben in unserer Branche. Wir hatten im Durchschnitt im Jahr 2010 einen Umsatz pro Betrieb von 154 T€. Das Umsatzniveau ist leider insgesamt auf dem Niveau des Jahres 2002, trotz dass es eine geringere Anzahl von Betrieben gibt. Die Umsatzrendite in der Gastronomie lag bei 9,4 % und im Beherbergungsgewerbe bei 6,8 %. Natürlich ist dies aus betriebswirtschaftlicher Sicht bedenklich. Von dem Gewinn müssen die Unternehmer ihren Lebensunterhalt bestreiten, die Kredite tilgen und ihre Krankenversicherung sowie die Altersvorsorge zahlen. Wenn also die Aussagen von Frau Rosenberger zutreffend wäre, dann wäre das Geschäftsmodell Gastgewerbe in Thüringen also verfehlt.“

Schon eine undifferenzierte Mindestlohnhöhe von 8,50 € bedeutet ganz klar ein erhöhtes Risiko von Arbeitslosigkeit, gerade in strukturschwachen Regionen, gerade für Gering-qualifizierte. Erforderlich sind daher qualifizierte Ausnahmen für Schüler- und Studentenjobs, Praktikanten, Jobeinsteiger ohne Berufserfahrung und Minijobber. Hier ist jetzt die Politik gefordert, Lösungen mit Augenmaß und wirtschaftlicher Vernunft zu finden.

"Wenn ein gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 € pro Stunde kommen sollte, so sind dies allein Personalkostensteigerungen in Höhe von 20 Prozent. Da die Personal-kosten, umsatzbezogen, 30 bis 35 Prozent betragen, wäre dies allein eine Preissteigerung von 7 Prozent", so Ellinger weiter.

14. Januar 2014