PM 08/2014

PM 08/2014 DEHOGA Thüringen gegen Bildungsfreistellungsgesetz

Erfurt, 20.02.2014 / Gut gemeint ist nicht gut gemacht! Der DEHOGA Thüringen ruft seine Mitglieder immer wieder dazu auf, sich selbst weiterzubilden und dies auch bei den Mitarbeitern zu unterstützen.

Ines Wilczak, die Vorsitzende des Bildungsabschlusses des DEHOGA Thüringen führt dazu aus:

„Weiterbildung ist die Zukunft unserer Branche. Nur diese muss nicht per Gesetz verordnet werden. Wenn Unternehmer, die das Risiko des Unternehmens tragen, ihre Mitarbeiter aufgrund der sich ändernden Situationen am Markt, neuer Produkte oder Anforderungen weiterbilden müssen, so werden sie dies tun. Wenn sie es nicht machen würden, haben sie die entsprechenden Risiken. Gerade im Hotel- und Gaststättengewerbe, einer sehr kleinteilig geprägten Branche, wird Weiterbildung oder Aufstiegsfortbildung für wichtig gehalten und die Unternehmer werden mit ihren Mitarbeitern entsprechende Vereinbarungen schließen. Sie haben ja schlussendlich selbst ein sehr großes Interesse daran. Wir brauchen aber keine Verordnung von Weiterbildung per Gesetz, weil manchmal die Unternehmer weiter und vor allem auch strategischer aufgestellt sind, als die Politik ihnen zubilligt.“

„Wenn Mitarbeiter und sogar Auszubildende einen gesetzlichen Anspruch auf 5 Tage bezahlte Freistellung zur Bildung haben sollen, reden wir eben mal gerade von 2,5 Prozent der jährlichen Arbeitszeit und damit verbundenen Personalkosten von mindestens 800 €. Das Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten einen Erstattungsanspruch auf 50 v.H. der Kosten, jedoch in einem pauschalierten Berechnungsverfahren, nach Vorjahreswerten haben, ändert daran nichts, sorgt nur für weitere Bürokratie, die wiederum mit erheblichen Kosten verbunden ist. Die weiter steigenden Personalkosten müssen von irgendjemand getragen werden. Aus den geringen Ergebnissen, die nicht einmal für eine angemessene Sicherung der Existenz des Unternehmers reichen, können sie jedenfalls nicht finanziert werden.“ , so  Dirk Ellinger der Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Thüringen.

Wenn seitens des Thüringer Kultusministeriums ausgeführt wird:

„Der Ländervergleich zeigt, dass in Thüringen die Interessen beider Seiten – Arbeitnehmer wie Arbeitgeber – berücksichtigt wurden und so ein Gesetz geschaffen wird, von dem alle profitieren: Arbeitnehmer, die Unternehmen und die Gesellschaft.“

So kann dies nicht im Ansatz, jedenfalls für das Hotel-und Gaststättengewerbe tragen, da die Interessenvertretung des Gewerbes, der DEHOGA Thüringen, bislang jedenfalls nicht einbezogen wurde.

Selbstredend verkennt der DEHOGA Thüringen nicht, dass der aktuelle Gesetzentwurf Schranken zum Schutz der Unternehmen vor Überlastungen durch die neuen Regelungen vorsieht. Dieser Überlastungsschutz orientiert sich an der Beschäftigtenzahl.

„Aber genau da setzt eine weitere bürokratische Hürde an. Der Arbeitgeber soll Anträge insbesondere dann ablehnen können, wenn er am 1. Januar des Jahres weniger als 10 Personen beschäftigt oder die Zahl der im Unternehmen bereits in Anspruch genommenen bzw. genehmigten Freistellungstage die Zahl der Beschäftigten des Unternehmens übersteigt. Das Thüringer Kultusministerium führt dazu aus, das: [Die Schutzklausel für Kleinstbetriebe mit weniger als zehn Beschäftigten gibt kleinen Unternehmen Planungssicherheit]. Wo diese liegen soll, erschließt sich mir jedenfalls nicht, da gerade das Risiko der Ungleichbehandlung den Klageweg und damit wiederum unabsehbare Kosten und Bürokratie für den Unternehmer bedeuten.“, so Wilczak weiter.

20. Februar 2014