PM 24/2014

Risiko und Chance Mindestlohn

Erfurt, 28.08.2014 / Sehr großen Zuspruch fanden am heutigen Tag die beiden vom DEHOGA Thüringen angebotenen Informationsveranstaltungen zum Thema Mindestlohn. In den letzten Monaten waren nicht zuletzt  aufgrund der umfassenden Diskussionen im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens, aber auch der gescheiterten Tarifverhandlungen für einen bundeseinheitlichen Mindestlohntarifvertrag für das Gastgewerbe, viele Fragen von Unternehmern aufgetreten, die es zu klären gilt.

„Die Diskussion um den Mindestlohn hat uns in Deutschland gezeigt, dass dieser offensichtlich und mehrheitlich von der Gesellschaft und der Politik gefordert, nunmehr umgesetzt wurde. Der Mindestlohn gilt ab 01.01.2015. Natürlich bleibt dabei festzustellen, dass es für unsere Branche weder eine Übergangsfrist noch Ausnahmen geben wird. Dies bedauern wir ausdrücklich.

Gern zahlen wir gastgewerblichen Unternehmer unseren Mitarbeitern gute Gehälter, aber die Gewinne dafür sind schlicht und ergreifend nicht vorhanden, also müssen unsere Gäste auch bereit sein, für die gute Leistung einen angemessenen Preis zu zahlen, der neben der Vergütung der Mitarbeiter aber auch den Fortbestand der Unternehmen sichert.“ So Gudrun Münnich, die Präsidentin des DEHOGA Thüringen.

Dirk Ellinger, der Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Thüringen führte dazu aus: “Leider sind aufgrund des nunmehr im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Gesetzestextes viele Dinge nicht ganz klar. Wir bewegen uns in einer rechtlich sehr komplexen Materie, welche die Unternehmer, gerade in unserer Branche, eben nicht nur aus betriebswirtschaftlicher Sicht vor die Herausforderung stellt, wie der Mindestlohn zu bezahlen ist. Leider bringt das Gesetz wieder ein Vieles mehr an Bürokratie mit sich, was wiederum Zeit und Geld kostet.“

„Pragmatisch“, so Münnich weiter, „stellt sich die Frage, warum beispielsweise Aushilfen, die 8,50 € brutto für netto erhalten, dann plötzlich besser gestellt werden als Mitarbeiter, die diesen Lohn brutto erhalten und dann davon gerade mal 6,00 € netto bekommen. Auch wird es eine Reihe von Fällen geben, wo eine Schlechterstellung erfolgt. Wenn nämlich Mitarbeiter bislang Zuschläge erhalten haben, die steuer- und sozialversicherungsfrei sind, werden diese zukünftig wohl nicht mehr gezahlt werden können.“

Nach wie vor bleibt aus Sicht des DEHOGA Thüringen die Frage offen, ob  das Tarifautonomiestärkungsgesetz verfassungsrechtlich konform ist.

„Insbesondere die Unwirksamkeit von unseren manteltarifvertraglich vereinbarten Ausschlussfristen, die  auch dem Rechtsfrieden und der Klarheit dienen sowie beispielsweise unser im Manteltarifvertrag vereinbartes Arbeitszeitsystem werden einfach ausgehebelt. Dies kann nicht im Einklang mit Artikel 9 unseres Grundgesetzes stehen.“ So Dirk Ellinger weiter.