PM 02/2015

Unternehmer im Thüringer Gastgewerbe stellen sich der Herausforderung Kennzeichnung der Allergenen Stoffe

Erfurt, 21. Januar 2015 / Am heutigen Tag konnte Dirk Ellinger, Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Thüringen, mit Andrea Otto-Weise vom Landgasthof und Pension „Zum Stern“ in Mechterstädt, den 400ersten Teilnehmer im Seminar „Lebensmittel-Kennzeichnung – Allergieauslöser“ begrüßen. Das DEHOGA Thüringen KOMPETENZZENTRUM bietet diese Informationsseminare zur Umsetzung der lebensmittelrechtlichen und insbesondere der Kennzeichnungspflichten seit September 2014 an.

Die Unternehmer im Thüringer Gastgewerbe stellen sich der Herausforderung. Sie verstehen sich als Dienstleister für ihre Gäste, dies sind natürlich auch Menschen mit Allergien und Lebensmittelintoleranzen.

„Aber wenn Politik, in diesem Fall die EU, Verbraucherschutz Regelungen erlässt, die in Deutschland erst einen Tag vor Inkrafttreten, in Form einer nationalen Ausführungsverordnung umgesetzt werden, dann ist Chaos vorprogrammiert. Bis zur Entscheidung im Bundesrat, Ende November, war völlig unklar, ob denn überhaupt eine nationale Ausführungsverordnung kommt.“, so Dirk Ellinger.

Dies ist, mit dem bezeichneten Namen „Vorläufige Verordnung zur Ergänzung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend die Information der Verbraucher über die Art und Weise der Kennzeichnung von Stoffen oder Erzeugnissen, die Allergien und Unverträglichkeiten auslösen, bei unverpackten Lebensmitteln (Vorläufige Lebensmittelinformations - Ergänzungsverordnung-VorlLMIEV)“, zum 13.12.2014 in Kraft getreten.

Gudrun Münnich, die Präsidentin des DEHOGA Thüringen führt dazu aus:

„Es war gerade das Weihnachtsgeschäft und viele unserer Kollegen hatten da, aus verständlichen Gründen gerade andere Herausforderungen zu bewältigen. Abgesehen von der wiederum nicht hinnehmbaren bürokratischen Belastung, scheint sich nicht herumgesprochen zu haben, dass Unternehmer im Gastgewerbe bislang auch schon Allergiker als Gäste haben. Sicherlich kann da noch einiges, auch an Informationen und Hinweisen verbessert werden, aber gleich eine vollständige Kennzeichnung bei loser Ware zu regeln, ist völlig überzogen.“

„Zum Glück haben sich dann doch die Pragmatiker durchsetzen können und in der Verordnung eine mündliche Information vorgesehen, der aber dennoch eine schriftliche Dokumentation und eine Belehrung der Mitarbeiter zu Grunde liegen muss. Also bedeutet dies wiederum einen sehr hohen, bürokratischen Aufwand für unsere Mitarbeiter und die Unternehmer, der vor allem in der Kürze der Zeit kaum zu stemmen ist.“, so Dirk Ellinger.