PM 06/2020

Dramatische Situation im Thüringer Gastgewerbe – es braucht neben Förderung aber dringend eine Perspektive

Erfurt, 04.06.2020 / Der Stillstand in den letzten Märztagen verhagelte dem Gastgewerbe, das Arbeitgeber für ca. 35.000 Mitarbeiter ist, das gesamte ersten Quartal. Der Umsatzrückgang im Monat März, so die Zahlen des Landesamtes für Statistik, belief sich auf 36 Prozent und im ersten Quartal 2020 auf 16 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.

Der Thüringer Tourismus musste im März im Vergleich zum Vorjahresmonat 63 Prozent weniger Ankünfte und 50 Prozent weniger Übernachtungen verkraften. Der Monat April war, aufgrund der fast ausnahmslosen Schließung der Betriebe im Gastgewerbe des Freistaates noch dramatischer.

Bislang hat das Gastgewerbe 300 Mio. Euro Umsatz verloren, da stehen Existenzen und auch Schicksale auf dem Spiel, da wird das Lebenswerk von Unternehmern zerstört und dies alles unverschuldet. Ebenso sind massiv die Veranstaltungs- und die gesamte Reisebranche betroffen, deren Geschäft ebenso zum vollständigen Erliegen kam.

Für 87 Prozent der wieder geöffneten Betriebe, so die aktuelle Umfrage des DEHOGA Thüringen, hat sich die Umsatzerwartung leider bisher nicht erfüllt. Dies liegt an den eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten sowie natürlich auch an der Zurückhaltung der Gäste.

„Neun von zehn befragten Unternehmern, führen leider aus, dass unter den gegenwärtigen Umständen die Wirtschaftlichkeit ihres Betriebes nicht im Ansatz gegeben ist. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass es sich in Thüringen um 87 Prozent Familienbetriebe, also inhabergeführte Betriebe handelt, in denen die Inhaberfamilie für die Aufwendungen im vollen Umfang aufkommen muss und von einem Gewinn, der nicht im Ansatz erzielbar ist, leben muss.“, so Dirk Ellinger, Hauptgeschäftsführer des Verbandes zur aktuellen Umfrage.

„Wir brauchen“, so Mark Kühnelt, Präsident des DEHOGA Thüringen „dringend Klarheit und Perspektive, damit wir entsprechende Angebote am Markt realisieren können. Wenn zum 29. Mai in Österreich die Hotellerie, auch mit den entsprechenden Wellnessangeboten (selbstredend mit entsprechenden Hygienekonzepten) gestartet ist und seit vergangener Woche die Hotels in Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg und auch in Hessen entsprechende Angebote realisieren können, dann können die betroffenen Unternehmer in Thüringen, die dringend Umsatz realisieren müssen, dies nicht verstehen. Tourismus funktioniert mit entsprechenden Vorlauf und vor allem im Wettbewerb.“

„Für die beschlossenen Hilfen sind wir dankbar, sie müssen aber auch schnell zur Auszahlung kommen. Wir wissen aber auch, dass durch staatliche Zuschüsse die verloren gegangenen Umsätze nicht im Ansatz kompensiert werden können, da die vorgenannten Umsatzverluste jeden öffentlichen Haushalt sprengen würden.“, so Ellinger weiter.

Gerade mit Blick auf die Sommersaison und die dringend notwendigen Buchungen ist es umso wichtiger, dass Wellness- und Spabereiche sowie die entsprechenden Angebote, auch und vor allem in Thermen, welche sich in geschlossenen Räumen befinden, wieder öffnen dürfen. Hier steht ganz klar die Forderung an das Thüringer Gesundheitsministerium, die Nutzung wieder freizugeben, um somit einen Anreiz, insbesondere für Familien zu geben, kurzfristig einen Urlaub in Thüringen zu buchen.

Nach den bislang in der Öffentlichkeit bekanntgewordenen Punkten steht keine Lockerung, sondern eine weitere Verschärfung zu befürchten, was aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens, nicht im Ansatz auf Verständnis stoßen kann. Mit Sicherheit ist dies so auch nicht justiziabel. Grundsätzlich kann aber auch nicht, gerade in der gegenwärtigen Situation, der Ansatz sein, den Gerichten die Auslegung und Anwendung einer Verordnung zu überlassen.

Warum nunmehr Personenzahlen bei Veranstaltungen geregelt werden soll, was bislang nicht gegeben ist, erschließt sich diesseits nicht.

Bezüglich der Schwimm-, Freizeit- und Erlebnisbäder sowie Saunen und Thermen, soweit diese in geschlossenen Räumen sind, soll der Betrieb wohl weiterhin verboten sein. Eine Zulässigkeit soll dann möglich sein, wenn die zuständige Behörde, also mithin das örtlich zuständige Gesundheitsamt, einen Antrag, nach Vorlage eines entsprechenden Konzeptes, genehmigt. Hat an dieser Stelle die Landesregierung Zweifel an den Unternehmen, das diese nicht ein Konzept erstellen und umsetzen können?

Bei einer solchen, wie vorgesehenen Regelung, sind ernsthafte Zweifel auf zeitnahe und vor allem gleichförmige Anwendung offensichtlich. Wie vorgenannt sind Genehmigungen sowohl in Österreich, als auch in den benannten Bundesländern, nach diesseitigen Kenntnisstand nicht gegeben.

Eine weitere, aus unserer rechtlichen, aber auch tatsächlichen Bewertung, dringende Klarstellung bedarf es bezüglich der Anreise und des Verkehrs von Gästen mit Reisebussen.

Das Gesundheitsministerium führt aus, dass die Anreise mit Reisebussen und der Betrieb davon gegenwärtig unzulässig wäre. Wenn dies tatsächlich Intention für den Regelungsgehalt in der Verordnung gewesen sein soll und weiterhin ist, wird der Tourismusbranche insgesamt eine Einschränkung auferlegt und damit wissentlich weiterer massiver Schaden zugefügt, welcher aus diesseitiger Bewertung jedenfalls, sachlich nicht im Ansatz rechtfertigbar ist. Dies wiegt umso schwerer, als dass in der vorbenannten in Diskussion befindlichen Verordnung, die „Reisebusveranstaltungen“ weiterhin unzulässig sein sollen.