PM 08/2021

Sieben Monate Lockdown - Gastgewerbe fordert Perspektiven Klage am OVG Weimar eingereicht

Erfurt, 21. März 2021 / Ende März befindet sich das Gastgewerbe seit Beginn der Pandemie insgesamt sieben Monate im Lockdown. Zudem sind viele Betriebe wie Diskotheken und Klubs seit einem Jahr durchgehend geschlossen.

„Verzweiflung, Wut und Zukunftsängste wachsen bei den Unternehmern, Mitarbeitern und natürlich auch bei der gesamten Bevölkerung. Mit Blick auf die seit einer Woche in Thüringen geltende Verordnung, welche bis zum 31.03.2021 gilt und den Bund-Länder-Gipfel am kommenden Montag, ist es ist nicht länger hinnehmbar, dass unsere Branche, trotz bewährter und umfassender Hygienekonzepte und Gästedatenerfassung im vergangenen Sommer, erneut weiter ohne Perspektive sein soll“, so Dirk Ellinger, Hauptgeschäftsführer DEHOGA Thüringen.

Das heimische Gastgewerbe ist nachweislich kein Pandemietreiber. Lockerungen dürfen die Branche nicht benachteiligen. Der DEHOGA Thüringen fordert Gleichbehandlung mit anderen Branchen und Sachverhalten und zudem verbesserte Hilfezahlungen.

Die Unternehmer in den Einzelunternehmen und den Personengesellschaften stehen ohne Unternehmerlohn und nur mit der Erstattung von 90 Prozent der Fixkosten da. Deshalb gehört die Überbrückungshilfe dringend um einen Unternehmerlohn ergänzt, und die erstattungsfähigen Fixkosten müssen für alle Unternehmen auf 100 Prozent heraufgesetzt werden.

„Die weitere Schließung des Gastgewerbes und die nicht im Ansatz gegebene Perspektive für eine Öffnung, zerstört uns nunmehr, nach dem Weihnachtsgeschäft, auch das Ostergeschäft, auf das wir dringend gehofft haben und angewiesen sind“, fährt Ellinger fort.

Ministerpräsident Ramelow hatte in der Ministerpräsidentenkonferenz am 3. März noch eine Protokollerklärung abgegeben, wonach die alleinige Ausrichtung auf den Inzidenzwert aus Thüringer Sicht durch die Einbeziehung weiterer Indikatoren, darunter beispielsweise die Impfquote bei vulnerablen Gruppen und die Auslastung intensivmedizinischer Kapazitäten ergänzt werden muss.

Gleichzeitig mit dem schon im Februar erarbeiteten Stufenplan, sah dies nach Hoffnung aus, welche nunmehr völlig zerstört wurde.

Aufgrund der nunmehr seit dem 3. November anhaltenden Schließung des Gastgewerbes im Freistaat steht, jedenfalls für den DEHOGA Thüringen die Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme infrage.

„Offensichtlich“, so Ellinger „steht die Schließung des Gastgewerbes in keinerlei Zusammenhang mit dem Pandemiegeschehen. Als wir im November schließen musste, sind die Infektionszahlen angestiegen und sie sind weiterhin, nach leichter Erholung wieder höher. Also ist es nicht erklärbar, warum für die Unternehmer in unserem Gewerbe die verfassungsrechtliche Berufsfreiheit solange und vor allem weiterhin eingeschränkt ist. Auch die Frage des Gleichheitsgrundsatzes und der Widerspruchsfreiheit der ergriffenen Maßnahmen kann nicht gesehen werden.“

Jürgen Dawo vom Waldresort am Nationalpark Hainich führt aus: „Es ist für mich jedenfalls nicht verständlich wieso man in den Flieger steigen und ins Ausland fliegen kann, um dort sein Osterurlaub zu verbringen, ich aber mein Waldresort, jedenfalls für Touristen nicht öffnen darf.“

Nunmehr hat der der DEHOGA Thüringen und das Waldresort am Nationalpark Hainich, am vergangenen Donnerstag beim Thüringer Oberverwaltungsgericht Weimar einen Antrag auf einstweilige Anordnung (nach §47 Abs.6 VwGO) gegen die 3. Thüringer SARS – CoV – 2 – Sondereindämmungsmaßnahmenverordnung gestellt.

„Wir haben in unserem Waldresort ein Hygienekonzept und umfassende Maßnahmen ergriffen um die Standards umzusetzen, denn der Schutz und die Sicherheit unserer Mitarbeiter und Gäste liegt uns sehr am Herzen. Es ist für mich jedenfalls aber nicht nachvollziehbar, warum unser Waldresort nur für geschäftliche Reisen geöffnet werden darf. Völlig unverständlich ist dabei auch, dass ein Geschäftsreisender, dann wenn er beispielsweise vom Freitag bis Sonntag sich noch erholen will, dies nicht darf“, so Jürgen Dawo abschließend.